Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Bauvorhaben landet im Petitionsausschuss
Anwohner will den Bau eines größeren Mehrfamilienhauses in Lindenberg verhindern – Er scheitert
LINDENBERG - Ein normales Einfamilienhaus ja, ein größeres Gebäude nein. Das sagt ein Anwohner zu einem geplanten Mehrfamilienhaus am Lindenberger Nadenberg. Er hat deshalb den Petitionsausschuss des Landtages angerufen – vergeblich. Das Vorgehen der Stadt ist nach Ansicht des Innenministeriums und des Ausschusses korrekt. Die Begründung kann als Muster für ähnliche Fälle im Westallgäu gelten.
Den Petitionsausschuss des Landtages gibt es in Bayern seit 1946. Jeder Bürger hat das Recht ihn anzurufen. 18 Abgeordnete gehören ihm an, darunter ist seit dieser Wahlperiode auch Eberhard Rotter (WeilerSimmerberg). Der Ausschuss überprüft behördliche Entscheidungen und holt dazu auch Stellungnahmen der zuständigen Ministerien ein. Ziel ist es, „Lösungen für die Probleme der Hilfesuchenden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu finden“, wie die Landtagsbehörde schildert, und zwar „außerhalb der formellen Rechtswege“.
Eine fünfstellige Zahl an Beschwerden und Eingaben gehen in jeder Periode ein, sagt Eberhard Rotter, darunter auch einige aus dem Landkreis. Ein Schwerpunkt sind Bauangelegenheiten.
Um ein Bauvorhaben geht es auch in dem Lindenberger Fall. Er hat über Monate hinweg den Stadtrat und die Bewohner des Neubaugebietes Westlicher Nadenberg beschäftigt. Die Stadt hat für das Gebiet im Jahr 2013 einen Bebauungsplan aufgestellt und drei Jahre später geändert. Die Änderung bezog sich vor allem auf ein Grundstück an der Ecke zum Kohlstattweg. Dort ist ein Mehrfamilienhaus vorgesehen. Nach der Änderung des Bebauungsplanes sind dort jetzt acht Wohnungen erlaubt, zuvor waren es fünf. An der maximal erlaubten Höhe des Gebäudes hat sich aber auch wegen des Protestes der Anwohner nichts geändert.
Ein Anlieger im Kohlstattweg wehrt sich allerdings nach wie vor gegen das Vorhaben. Vor allem dessen Größe stört ihn. Das mehrstöckige Haus nehme die Sicht und mindere damit den Wert seiner Immobile, argumentiert der Hauseigentümer. Er fürchtet eine Zunahme des Verkehrs und damit einhergehend Lärm. In seiner Petition hat er zudem auf den Verkauf des Grundstückes an die Stadt vor fünf Jahrzehnten verwiesen. Die Familie habe das Areal der Stadt für einen Spottpreis überlassen. Deshalb wünscht er sich jetzt ein Entgegenkommen.
Mehrseitige Stellungnahme
Die Argumente hat der Anwohner bereits im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens vorgebracht. Die Stadt hat sie allerdings ebenso wie das Landratsamt als nicht stichhaltig zurückgewiesen. Bestätigt werden beide vom Innenministerium. Es hat zu der Petition des Lindenbergers eine mehrseitige Stellungnahme abgegeben. Darin verweist es darauf, dass ein Bebauungsplan grundsätzlich Sache einer Stadt oder Gemeinde ist. Es liege in ihrer Entscheidung, auf einem Grundstück ein Wohngebiet auszuweisen und dort ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten zuzulassen. Fehler im Verfahren kann das Ministerium nicht ausmachen.
Kein Anspruch auf Aussicht
Es geht auch auf die einzelnen Argumente des Bürgers ein. Demnach muss er die Zunahme des Verkehrs hinnehmen. Aufgrund der leichten Erhöhung der Zahl der Wohnungen sei „nicht mit einem wesentlichen Verkehrszuwachs zu rechnen“. Es sei zwar bedauerlich, dass die Aussicht des Bürgers eingeschränkt werde. „Es besteht grundsätzlich aber kein Anspruch auf Erhaltung einer bisher unverbauten Aussicht“, schreibt das Ministerium. Zudem habe der Einzelne nach entsprechenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes auch keinen Anspruch darauf, vor jeglicher Wertminderung bewahrt zu werden. „Nicht nachvollziehbar“schließlich ist in den Augen des Ministeriums die Erwartung des Bürgers, die Stadt könne ihm wegen des Grundstücksverkaufes vor 50 Jahren entgegenkommen.