Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Jugendlicher soll mit Bombe gedroht haben
Nach Großeinsatz in Friedrichshafen Mitte Juni ist ein Tatverdächtiger ermittelt worden
FRIEDRICHSHAFEN - Ein Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren soll für die Bombendrohung gegen das Medienhaus „K42“im Hafen von Friedrichshafen im Juni verantwortlich sein. Ihm drohen eine Jugendstrafe sowie erhebliche Schadenersatzforderungen.
„Tatverdächtig ist ein junger Mann“, sagte Wolfgang Angster von der Staatsanwaltschaft Ravensburg am Mittwoch der „Schwäbischen Zeitung“. Der mutmaßliche Täter aus dem Raum Friedrichshafen steht unter Verdacht, Ende Juni einen Brief an das Medienhaus „K42“geschickt zu haben. Darin drohte er, eine Bombe in dem Gebäude im Hafen von Friedrichshafen zu zünden, falls er nicht 100 000 Euro erhalte.
Dem Schreiben wurde von Mitarbeitern zunächst wenig Beachtung geschenkt. Drei Tage später alarmierte die Geschäftsleitung dann aber doch die Polizei. Es folgte ein Großeinsatz, der die Menschen in Friedrichshafen am 22. Juni in Atem hielt: Das Gebäude „K42“wurde geräumt und weiträumig abgesperrt, teilweise wurden Fähr- und Schiffsbetrieb im Hafen von Friedrichshafen eingestellt.
Fähre kann nicht anlegen
Die Autofähre Friedrichshafen-Romanshorn musste nach stundenlangem Warten auf dem See Fahrgäste in Langenargen aussteigen lassen. Erst am Nachmittag wurde die Sperrung aufgehoben, weil im „K42“keine Bombe gefunden wurde. Die Suche nach dem Täter zog sich dann über rund acht Wochen hin. Die Ermittlungen konzentrierten sich nach Informationen der „Schwäbischen Zeitung“auf die Frage, mit welchem technischen Hilfsmittel der Erpresser seinen Drohbrief an das Medienhaus verfasst hat. Demnach versuchte die Polizei vor allem Computer auszuwerten, auf denen der Täter seine Zeilen möglicherweise geschrieben hatte. Offenbar führte das nun zum Erfolg.
„Die Ermittlungen der Kriminalpolizei sind abgeschlossen“, so Staatsanwalt Angster jetzt. Noch lägen die Akten mit mehr Einzelheiten zu Tat und Ermittlungen aber nicht in Ravensburg. Wenn die Akten eintreffen, werde geprüft, ob die Ermittlungsergebnisse ausreichen, um ein Verfahren und eine Verurteilung zu erreichen.
Sollte dem so sein, drohen dem Täter zwei Verfahren. In einem Strafverfahren wegen „Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unter Androhung von Straftaten“und möglicherweise wegen „schwerer räuberischer Erpressung“droht zunächst eine Jugendstrafe, die von einem möglichen Arrest bis zu erzieherischen Arbeitsmaßnahmen oder Jugendgefängnis reichen könnte.
Schmerzhaft dürfte aber auch ein drohendes zivilrechtliches Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter werden. Die Kosten für den Einsatz wegen der Bombendrohung werden laut Medienberichten auf fünfstellige Summen geschätzt. Dazu kommen Umsatzeinbußen etlicher Einzelhändler im und am „K42“sowie der Schaden der Schiffsbetriebe auf dem Bodensee.