Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Begrenzte Brennstoffmenge
Für den Ethanol-Ofen dürfen nicht mehr als 20 Liter Nachschub gelagert werden
KÖLN (dpa) - Nicht in jedem Haus lässt sich ein gemütlicher Kamin installieren, Die schnelle, einfache Lösung für das Wohnzimmer ist da ein Ethanol-Ofen. Sein Nachschub lässt sich oft günstig in großen Mengen kaufen. Doch wer einen EthanolOfen besitzt, muss wissen: Es gibt Grenzen für die Lagermenge des Brennmittels in einer Wohneinheit. Maximal dürfen 20 Liter der brennbaren Flüssigkeit aufbewahrt werden. Darauf weist der Tüv Rheinland hin. Zu diesen Flüssigkeiten zählen auch Farben, Lacke oder Frostschutzund Verdünnungsmittel, die ein Gefahrensymbol für entzündliche Substanzen tragen.
Keller, die durch Bretter oder Gitter in einzelne Bereiche für mehrere Mieter unterteilt sind, gelten als eine Einheit, daher ist hier ebenfalls nur die Gesamtmenge von 20 Litern für entzündliche Flüssigkeiten lagerbar. Handelt es sich in Mehrfamilienhäusern um Keller mit gemauerten Wänden und mit durch feste Türen abgetrennten Bereichen, ist entscheidend, ob die Abtrennungen der Feuerwiderstandsklasse 2 entsprechen.
Zurück geht die Vorgabe auf eine der sogenannten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Sie richte sich eigentlich an Arbeitgeber, deren Mitarbeiter mit solchen Stoffen hantieren, erklärt Ralf Schmitt, Tüv-Sachverständiger für Explosionsschutz. Jedoch könne es sein, dass ein Bewohner seinen Versicherungsschutz verliert, wenn er eine zu große Menge dieser Brennstoffe lagert. Schmitt rät sogar dazu, Behälter von mehr als einem Liter nicht direkt innerhalb der Wohnung aufzubewahren. Ethanol und andere brennbare Flüssigkeiten können bei einem Brand explodieren.
Außerdem sollten solche Gefahrenstoffe in bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden – sie werden auch in solchen verkauft. Schmitt empfiehlt trotzdem, einen Lagerplatz ganz unten in einem Regal zu wählen.