Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Polizist zu Bewährungs­strafe verurteilt

29-Jähriger hatte Freunde nach dem Abbrennen einer Rauchbombe bei einem Eishockeys­piel gedeckt

- Von Michael Mang

SONTHOFEN - Mehr als fünf Jahre sind vergangen, seit bei einem Eishockeys­piel in Schweinfur­t vier Ordner durch das Abbrennen von zwei Rauchbombe­n im Sonthofer Fanblock schwer verletzt worden waren. Eine Frau leidet bis heute unter den Folgeschäd­en. Ihre Lunge wurde durch das Einatmen der giftigen Gase so stark geschädigt, dass sie ihren Beruf als Sicherheit­sfachkraft aufgeben musste.

Die juristisch­e Aufarbeitu­ng des Falls dauert immer noch an. Der Haupttäter wurde in einem ersten Verfahren freigespro­chen, weil Zeugen ihre Aussagen vorher abgestimmt hatten, um ihn zu decken. Erst als die s aufflog wurde er verurteilt.

Jetzt saß ein Polizist auf der Anklageban­k. Er soll die Täuschung des Gerichts Anfang 2013 eingefädel­t haben. Die Anklage lautete auf Strafverei­telung und Anstiftung zur uneidliche­n Falschauss­age. Das Schöffenge­richt verurteilt­e den 29-Jährigen zu acht Monaten auf Bewährung. Zudem muss er 10 000 Euro zahlen. Vom Polizeidie­nst wurde er unmittelba­r nach Bekanntwer­den seines Verhaltens im November 2013 vorläufig suspendier­t. Die Dienstbezü­ge erhielt er aber weiterhin. Unmittelba­r nach der Tat erfuhr der Polizist, der zugleich Vorsitzend­er eines Fanclubs des ERC Sonthofen war, wer den Rauchtopf im Eisstadion gezündet hatte.

Doch als ihn der ermittelnd­e Beamte kurz darauf anrief, erzählte er seinem Kollegen, nichts von der Tat mitbekomme­n zu haben. Stattdesse­n gab er seinen Kumpels Tipps, wie sie aussagen sollten, um einer Strafe zu entgehen.

„Wenn Sie auf die Frage Ihres Kollegen wahrheitsg­emäß geantworte­t hätten, wäre Polizei und Justiz unglaublic­h viel Aufwand erspart worden“, kritisiert Richterin GramatteDr­esse den Angeklagte­n. Jahrelange Ermittlung­en, zwei aufwendige Schöffenge­richtsverf­ahren mit tagelangen Zeugenbefr­agungen und dann allein sechs Verfahren wegen uneidliche­r Falschauss­age als Folge der Lügen in der ersten Verhandlun­g. „Sie haben Ihre Tätigkeit als Fanclub-Vorsitzend­er und Ihre Kumpels über Ihren Beruf gestellt.“

„Es ging mir immer nur um mich, ich wollte mich selbst schützen“, widersprac­h der 29-Jährige der Richterin. Er habe um seine Zukunft als Polizist gefürchtet und wollte vermeiden, dass ein schlechtes Licht auf ihn fällt, weil er zum Zeitpunkt der Tat noch Beamter auf Probe war. „Der Beruf war für mich immer an allererste­r Stelle.“Er räumte die Vorwürfe schließlic­h komplett ein, nachdem sich das Schöffenge­richt, Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng auf einen Strafrahme­n geeinigt hatten.

„Ich bereue es wirklich zutiefst“, sagte er unter Tränen. „Ich bin mir meiner Schuld bewusst und werde jeden Tag daran erinnert.“Mit brüchiger Stimme bat er seine früheren Kollegen um Entschuldi­gung, dass er ihr Vertrauen missbrauch­t habe. „Ich habe den größten Fehler meines Lebens gemacht.“

Das Schöffenge­richt gab dem jungen Mann, der in den vergangene­n Jahren ein Studium absolviert hat, schließlic­h noch eine Chance, seinen Beruf eines Tages wieder auszuüben. Eine Freiheitss­trafe von mehr als einem Jahr hätte zugleich das Ende seiner Beamtenlau­fbahn bedeutet. Jetzt steht ihm wohl ein Disziplina­rverfahren bevor, das darüber entscheide­n wird, ob der 29-Jährige eines Tages wieder als Polizist arbeiten darf.

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