Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Schlecker-Kinder legen Revision ein
Schlecker-Kinder gehen gegen Urteil vor
STUTTGART (dpa) - Lars und Meike Schlecker wollen die vom Landgericht Stuttgart verhängten Haftstrafen nicht akzeptieren. Beide hätten am Dienstag Revision gegen die Urteile vom Montag eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher. Die Kinder des einstigen Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker waren wegen Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters zu zwei Jahren und neun beziehungsweise acht Monaten Haft verurteilt worden.
RAVENSBURG (mws) - Die Schlecker-Kinder Lars und Meike haben Revision gegen ihre Gefängnisstrafen eingelegt, wie das Gericht am Dienstag bestätigte. Zu den Gründen der Revision machten die Verteidiger der Geschwister auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“keine Angaben. Hauptgrund dürfte sein, zunächst den Haftantritt hinauszuzögern. So schätzt das auch Florian Donath ein, Wirtschaftsstrafrechtsexperte der Kanzlei Rödl und Partner in Nürnberg. Da sich beide nicht in Untersuchungshaft befinden, werde bei Revision die Haftstrafe nicht vollstreckt, so Donath.
Das Stuttgarter Landgericht verurteilte am Montag Lars Schlecker zu zwei Jahren und neun Monaten Haft, seine Schwester Meike zu zwei Jahren und acht Monaten. Den Kindern des ehemaligen Drogeriemarktkönigs Anton Schlecker werden unter anderem Untreue und Insolvenzverschleppung vorgeworfen.
Das Rechtsmittel der Berufung, bei dem das Verfahren neu aufgerollt wird, kommt nicht infrage, wenn das Verfahren am Landgericht verhandelt wird. Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof (BGH), ob das Strafrecht korrekt angewendet wurde oder ob Gründe vorliegen, das Urteil aufzuheben. Das könne bei Verfahrensfehlern der Fall sein oder bei einer falschen Besetzung des Gerichts, erklärt Donath. Somit sind die Urteile gegen die Schleckerkinder noch nicht rechtskräftig. In der Regel bleiben den Richtern fünf Wochen, um das Urteil schriftlich abzufassen – bei komplexen und langwierigen Verfahren gibt es eine Fristverlängerung. Diese Frist läuft beim Schleckerprozess seit Montag.
Liegt das Urteil vor, hat die Verteidigung einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Dann entscheidet der BGH. Hebt dieser das Urteil auf, geht der Fall zurück an das Landgericht und wird neu verhandelt. Lehnt dieser die Revision ab, bleibt den Schlecker-Kindern noch die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.