Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
OSK-Patientenakten landen im Altpapier
Dokumente mit hochsensiblem Inhalt wurden ungeschreddert entsorgt
RAVENSBURG - 103 Leitz-Ordner mit Krankenakten von Patienten der Oberschwabenklinik (OSK) sind offenbar ungeschreddert im Altpapiercontainer auf dem Ravensburger Wertstoffhof gelandet. Ein Leser, der anonym bleiben möchte, hat sie dort Anfang Dezember beim Müllentsorgen entdeckt und mitgenommen. „Da waren noch mehr. Ich habe gerettet, so viele ich konnte“, sagte der Mann der „Schwäbischen Zeitung“.
Der Inhalt der Akten ist äußerst brisant. Sie enthalten nicht nur die kompletten Namen und Anschriften der Patienten, ihre Medikation und Behandlung, sondern auch sensible Details wie die Verweisung ins Zentrum für Psychiatrie nach einem Suizidversuch oder Angaben über Drogenund Medikamentenmissbrauch. „Wenn das jemand Falschem in die Hände gerät, kann er die Betreffenden damit erpressen“, sagt der Leser, der zwei Wochen lang überlegt hat, was er machen soll, bevor er sich an die Zeitung gewandt und die Akten bei der Polizei abgegeben hat.
Die Akten stammen alle aus den Jahren 1997 bis 2008. Sie sind in roten und grünen Pappordnern von Leitz abgeheftet, die Deckel sind dabei alle in der gleichen Handschrift mit einem blauen Filzstift beschriftet. Das Mysteriöse daran: „Wir verwenden solche stehenden Aktenordner nicht, sondern hängende, und lochen die Papiere auch nicht, sondern klemmen sie ein“, sagt der Pressesprecher der OSK, Winfried Leiprecht. Zudem würde nur der Name in Handschrift direkt auf die Patientenakte geschrieben, Geburtsdatum und letzter Behandlungstag hingegen auf einem Aufkleber.
Staatsanwaltschaft informiert
Er bestätigt zwar, dass die Papiere echt sind, es sich also um tatsächliche Krankenakten von OSK-Patienten handelt, vermutet aber, dass sie ein früherer Kooperationspartner angelegt hat. „Momentan spricht viel dafür, dass ohne unser Wissen Akten nicht ins Archiv gegeben wurden, sondern vom Partner bei sich selbst geführt wurden.“Die Klinik habe die Staatsanwaltschaft darüber informiert. Nach bislang unbestätigten SZ-Informationen handelt es sich dabei um einen ehemaligen Belegarzt, der Betten am EK hatte und dort Operationen durchführte.
Bei dem Fund handelt es sich um einen schweren Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Demzufolge müssen Patientenakten geschützt vor unberechtigtem Zugriff aufbewahrt werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, die je nach medizinischer Disziplin variiert, müssen Patientendaten an zertifizierte Entsorger zur Verwertung übergeben werden.
Beauftragen Krankenhäuser oder Arztpraxen Entsorgungsfachbetriebe mit der Vernichtung ihrer sensiblen Daten, bleiben sie als Auftraggeber allerdings für die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich. Gesetzesverstöße gehen zulasten des Auftraggebers und werden mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet. Seit Ende 2012 gelten noch strengere Regeln für die Entsorgung von Datenträgern in Deutschland. Patientenakten werden dabei als vertrauliche, geheime Gesundheitsdaten eingestuft und sind besonders schutzbedürftig. Vor der Entsorgung müssen die Akten zwingend geschreddert werden.
Bei der OSK werden Akten laut Pressesprecher Winfried Leiprecht nur in verschlossenen Behältern transportiert. Nach der Aufbewahrungsfrist werden sie in ebenfalls abgeschlossenen Containern von den Archiven in Weingarten und Bad Waldsee an eine Fachfirma weitergegeben, die sie dann vernichtet. Im fraglichen Zeitraum Anfang Dezember sei dies aber nicht geschehen, was die Klinik nach Ansicht ihres Pressesprechers ebenfalls entlastet.
Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat am Mittwoch nach dem Erhalt der Akten die Ermittlungen aufgenommen. Ob es sich bei dem Vorfall überhaupt um eine Straftat handelt, lässt sich laut Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl pauschal nicht sagen. „Es ist natürlich ein gravierender Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, ganz klar, und eine hochnotpeinliche Schlamperei. Ob aber eine strafbare Handlung dahintersteht, das lässt sich wahrscheinlich nur schwer klären“, meint der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ravensburg. „Das wäre nur bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht der Fall.“