Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Moderate Erhöhung
Die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Grundsteuer verdeutlicht die Dringlichkeit der Angelegen- heit. Wobei schon lange klar ist, dass die Grundsteuer, die Immobilienbesitzer für ihre Grundstücke und Gebäude zahlen, reformiert werden muss. Die Berechnungsmethode erscheint heillos veraltet. Die nötige Gesetzesänderung sollte zwei Prinzipien folgen: Einfachheit und Fairness.
Wie Fachleute erklären, ist die Berechnung des Bodenwertes relativ einfach, die des Gebäudewertes dagegen kompliziert und streitanfällig.
Dies spricht dafür, die Steuer von der heute gemischten Berechnung auf eine reine Bodenwertsteuer umzustellen.
Diese sollte unter dem Strich höher ausfallen als heute. Dass gegenwärtig für 120-Quadratmeter-Eigentumswohnungen im Zentrum von Großstädten bescheidene Steuerzahlungen von 200 Euro pro Jahr zu entrichten sind, entspricht nicht den Realitäten der Wertentwicklung. Angesichts der steigenden Immobilienpreise dürfte die Belastung durchaus etwas höher liegen. Auch im internationalen Vergleich kommen private Kapitalbesitzer in Deutschland ziemlich billig davon. Im Interesse des sozialen Ausgleichs wäre es deshalb angezeigt, Eigentümern von Immobilien einen moderat höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens abzuverlangen.
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