Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Angeklagter will Urteil nicht akzeptieren
Verhandlung wegen vorsätzlicher Körperverletzung
WANGEN/ISNY - Ein Mann aus Immenstadt, der der Vermieterin seiner in Isny lebenden Mutter erhebliche Verletzungen zugefügt haben soll, bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat vehement. Auch nachdem die Vertreterin der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht in Wangen die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vorgeschlagen hat, bleibt er konsequent: „Ich habe der Frau nichts getan!“Er will jetzt Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Begonnen hat alles viele Jahre zuvor. Die Tatsache, dass der jetzt vor Gericht gestandene Mann einige Wochen bei seiner Mutter in Isny gelebt hat, die Vermieterin dies aber nicht dulden wollte, weil sie nach eigener Aussage „nur an eine Person vermietet und entsprechend die Nebenkosten abgerechnet hat“, beschwor den Ärger herauf. „Als ich ihn darüber in Kenntnis setzte, hat er mich beschimpft und ist ausfällig geworden“, so die im Zeugenstand stehende Wohnungsinhaberin.
Nachdem der Mann aus der Einliegerwohnung wieder ausgezogen sei, hätte er aber dennoch keine Ruhe gegeben, erzählt die Zeugin. Und sie berichtet von einem Brief, in dem sie „massiv attackiert wurde“. In der Folge habe sie dem ungebetenen Gast dann Hausverbot erteilt.
Dann kommt der Vormittag im November 2016. Als die beiden Kontrahenten im Flur des Hauses erstmalig wieder zusammentreffen und das erteilte Hausverbot thematisiert wird, stellt sich die Situation aus Sicht der Nebenklägerin so dar: „Er ging auf mich los, schlug mich und stieß mich zu Boden. Ich bekam Todesangst. Mein Mann fuhr mich ins Krankenhaus nach Kempten. Dort wurde ein Bruch des Oberarmkopfes diagnostiziert.“
Um die Glaubwürdigkeit ihrer Worte zu dokumentieren, entblößt die Zeugin ihre Schulter und zeigt dem Richter ihre Narbe. Dieser wundert sich im Verlauf der Vernehmung darüber, dass man den immer wieder erfolgten Aufenthalt des Angeklagten im Hause geduldet habe, plötzlich aber wieder eingeschritten sei. Nicht ganz schlüssig scheint der geschilderte zeitliche Ablauf des Tathergangs für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zu sein. Sie schlägt deshalb die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Auflage von 500 Euro vor.
Doch das will der Angeklagte nicht. Er pocht auf sein Recht und will freigesprochen werden. Vergebens. Der Richter hat sich „im Wesentlichen“von der Aussage der Geschädigten überzeugen lassen und verurteilt den Mann zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro. Dennoch setzt er in seiner Urteilsbegründung ein Fragezeichen hinter die Vorwürfe und glaubt, dass das erteilte Hausverbot „juristisch problematisch war“. Zumal es sich bei dem Mann um den Betreuer seiner Mutter gehandelt habe.