Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Bürgermeister widerspricht Polizeiaussagen
Roland Haug sagt im Hoßkircher Mordprozess aus – Staatsanwaltschaft prüft Widersprüche
HOSSKIRCH/RAVENSBURG - Im Hoßkircher Mordprozess prüft die Staatsanwaltschaft Ravensburg die Widersprüche in den Zeugenaussagen von Hoßkirchs Bürgermeister Roland Haug einerseits und von zwei Kriminalbeamten andererseits.
Der Bürgermeister hatte vergangene Woche vor dem Landgericht Ravensburg als Zeuge ausgesagt. In dem Prozess ist ein 35-Jähriger angeklagt, seine Ehefrau Ende Februar vergangenen Jahres mit den Händen erstickt und dann einen Autounfall vorgetäuscht zu haben, um die Tat zu vertuschen. Am selben Tag, als der schwer verletzte junge Mann und die Leiche seiner Frau entdeckt wurden, soll sich Bürgermeister Roland Haug mit dem Vater des Tatverdächtigen im Feuerwehrhaus in Hoßkirch unterhalten haben. Dabei habe der Vater seinen Sohn als „jähzornig“bezeichnet und gesagt, er mache sich große Vorwürfe. Von den belastenden Aussagen des Vaters erfuhr die Polizei, weil Roland Haug zwei Kripobeamten davon erzählte, als sie das Haus des Beschuldigten und seiner ermordeten Frau in Hoßkirch durchsuchten.
Vor Gericht machte der Vater von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Anfang Januar erwähnte ein Kriminalbeamter das Gespräch zwischen dem Bürgermeister und dem Vater des Angeklagten in seiner Zeugenaussage – am nächsten Tag berichtete der Südkurier darüber. Mit dem Zeitungsbericht war der Bürgermeister offenbar nicht einverstanden. Wie Staatsanwalt Peter Spieler auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“mitteilte, habe Haug E-Mails an die Redaktion des „Südkuriers“geschickt, in denen er sich gegen die Darstellung in der Zeitung wandte und bestritt, dass sie wahr sei.
Ergebnisse in zwei Wochen erwartet
In Kopie seien die E-Mails auch an die Ravensburger Staatsanwaltschaft gegangen, und zwar „zur Prüfung rechtlicher Schritte gegen den Südkurier“, so Staatsanwalt Spieler. Daraufhin habe er den Bürgermeister als Zeugen geladen. „Er hat vor Gericht alles abgestritten: dass er sich mit den zwei Kriminalbeamten unterhalten habe, dass er mit dem Vater des Angeklagten gesprochen habe, ja sogar, dass er an besagtem Tag überhaupt im Feuerwehrhaus gewesen sei.“Die zwei Polizeibeamten seien vergangene Woche ebenfalls als Zeugen geladen gewesen – sie seien bei ihren Aussagen geblieben. So auch der Hoßkircher Bürgermeister.
Damit steht Aussage gegen Aussage. Auf eine Vereidigung der drei Zeugen habe man verzichtet, „weil das eh nichts bringt“, so Spieler. Die Staatsanwaltschaft prüft nun den Widerspruch zwischen den Aussagen. Das teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Christine Weiss mit. Mit einem Ergebnis der Prüfung dürfe in etwa zwei Wochen gerechnet werden.
Das Strafmaß für jemanden, der vor Gericht falsche Aussagen macht, ohne vorher vereidigt worden zu sein, ist in Paragraf 153 des Strafgesetzbuches festgelegt. Dort heißt es: „Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“