Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Staatliches Notariat im Amtshaus ist aufgelöst
Freiberufliche Notare übernehmen künftig Beurkundungen und vergleichbare notarielle Aufgaben
BAD WURZACH (sz) - Seit dem 1. Januar gibt es das Staatliche Notariat im Wurzacher Amtshaus in der Mühltorstraße nicht mehr. Als Folge der Notariats- und Grundbuchamtsreform des Landes Baden-Württemberg werden zukünftig freiberufliche Notare Beurkundungen und vergleichbare notarielle Aufgaben übernehmen. Nachlassangelegenheiten sind künftig beim Amtsgericht angesiedelt, teilt die Stadt mit.
Seit Jahresbeginn stehen, wie an manch anderem bisherigen Notariatsstandort, auch in Bad Wurzach Bürger vor der Herausforderung, neue Ansprechpartner in notariellen Angelegenheiten zu finden. „In den letzten Wochen sind entsprechend immer wieder Betroffene auf der vergeblichen Suche nach dem Notariat bei der Stadtverwaltung gelandet“, berichtet Dezernent Frank Högerle.
In den Jahren 2008 beziehungsweise 2009 hatte die Landesregierung die nun umgesetzte Auflösung der rund 300 staatlichen Notariate sowie der rund 600 früheren Grundbuchämter im Land beschlossen, um eine Angleichung zum übrigen Bundesgebiet zu erreichen. Die Notariate und Grundbuchämter in BadenWürttemberg hätten demnach zuletzt noch eine historisch gewachsene Struktur gehabt, die es sonst so nirgends mehr in Deutschland und Europa gab.
Zum 1. Januar wurden entsprechend als letzter Schritt der Reform alle bisherigen rund 300 staatlichen Notariate aufgelöst. Beurkundungen und Beglaubigungen nehmen damit in der Zukunft ausschließlich freiberufliche Notare vor, die es in der Region beispielsweise in Leutkirch, Wangen, Bad Waldsee, Ravensburg, Biberach oder Memmingen gibt. „Über die Internetseite www.notariatsreform.de des Justizministeriums und die bundesweiten Seite www.notar.de gibt es dazu Suchfunktionen für die Kontaktdaten von freien Notaren“, weist Högerle hin.
Wie im übrigen Bundesgebiet sind seit dem 1. Januar darüber hinaus für Betreuungsangelegenheiten die Amtsgerichte zuständig. Die Nachlasssachen sind denjenigen Amtsgerichten zugewiesen worden, bei denen bereits heute zugleich das Familiengericht angesiedelt ist, beispielsweise in Wangen oder Ravensburg. Damit sei laut Ministerium die Versorgung der Bevölkerung mit den Dienstleistungen der Nachlass- und Betreuungsgerichte in der Fläche gewährleistet.
Einschneidende Veränderung
Sowohl für Notare als auch Bürger bringt die Reform dennoch einschneidende Veränderungen mit sich. „Für einen auch weiterhin möglichst bürgernahen Service können freie Notare in Gemeinden, in denen es bisher ein staatliches Notariat gab, zumindest auswärtige Sprechtage anbieten“, erklärt Dezernatsleiter Högerle. Dies müssten die Notare aber nach einem vorgegebenen Genehmigungsverfahren über das Justizministerium im Einzelfall beantragen. Welche Notare diesen Service anbieten, sei ebenfalls über die vorgenannten Internetseiten oder bei den einzelnen Notaren zu erfahren.
Bereits im Mai 2016 hatte im Zuge der Reform das Grundbuchamt Bad Wurzach verlassen. Um für Bürger vor Ort weiterhin Beratung und Auskunft in Grundbuchfragen bieten zu können, wurde damals bei der städtischen Kämmerei mit Genehmigung des Landes eine sogenannte „Grundbucheinsichtsstelle“eingerichtet. Dort können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, beispielswiese als Eigentümer, Erbe oder Gläubiger, die jeweiligen elektronischen Grundbücher eingesehen werden. Darüber hinaus können an gleicher Stelle auch gebührenpflichtig beglaubigte und unbeglaubigte Abschriften aus dem Grundbuch gefertigt werden. Die Grundbucheinsichtsstelle befindet sich bei Berthold Leupolz im Amtshaus, Mühltorstraße 3, im ersten Obergeschoss.