Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Land weist Schutzgebiete exakter aus
Damit setzt das Umweltministerium eine EU-Richtlinie um – Bürger werden zur Änderung angehört
RAVENSBURG - Das baden-württembergische Umweltministerium schafft mehr Rechtssicherheit für Land- und Forstwirte. Das kündigte Umweltstaatssekretär Andre Baumann im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“an. Das Ressort von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) und die vier Regierungspräsidien haben die Grundlagen für die rechtliche Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) der EU geschaffen. Die 212 Schutzflächen im Land werden nun genauer eingegrenzt, Erhaltungsziele exakter definiert und die Öffentlichkeit bei der Ausgestaltung mit einbezogen.
Das Umweltministerium zoomt dabei näher rein in das Land, die Maschen des Kartografierungsnetzes werden enger. Damit die FFH-Richtlinie der Europäischen Kommission korrekt umgesetzt werden kann, müssen die Bundesländer für die Erfassung einen Maßstab anlegen, wie er auch für andere Schutzflächen, beispielsweise Naturschutzgebiete, gilt. In Deutschland liegt dieser bei 1:5000. Vor gut einem Jahrzehnt „wurden die Grenzen der FFHSchutzgebiete im Maßstab von 1:25 000 an die EU gemeldet“, erklärte Umweltstaatssekretär Baumann.
Mit der Nachjustierung setzt das Umweltministerium die formalen FFH-Anforderungen der Europäischen Kommission für die Erhaltung der Seen, Wälder, Tierarten und Heiden um, die zum Netzwerk Natura 2000 und zum Natur- und Kulturerbe gehören. Zwar wurden die Gebietsdaten bereits damals nach Brüssel übermittelt, aber diese standen rein rechtlich gesehen noch nicht unter Schutz. Nicht alle erforderlichen Maßgaben wurden eingehalten. Daher hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Gut zwölf Prozent der Fläche Baden-Württembergs sind FFH-Gebiete. Für diese Bereiche holt das Land die genaue Kartografierung daher nun nach. In diesem Zuge würden nun keine neuen FFH-Schutzgebiete ausgewiesen, aber „die, die es ohnehin bereits gibt, werden konkretisiert“, sagte Baumann. Dabei rechnet man damit, dass sich einige der früher gezogenen Linien um plus minus 50 Meter verschieben können. Das könne dazu führen, dass beispielsweise eine Straße nun nicht mehr in ein Schutzgebiet fällt – dafür aber Teile einer landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Im Umweltministerium schätzt man, dass die neue kartografierte Größe der insgesamt 428 000 Hektar großen FFH-Fläche um rund ein Prozent von ihrer in früheren Jahren festgestellten Größe abweichen kann, also um gut 4280 Hektar im ganzen Land. In Bayern hatte die Einführung der FFH-Richtlinie Unmut unter den Landwirten ausgelöst. Sie fürchteten sich davor, dass die Grenzen mitten durch ihre Felder laufen.
Richtlinien für Bewirtschaftung
Doch Baumann beschwichtigt. „Es wird keine neuen Ge- oder Verbote geben“, betonte er. Auch sei es nicht so, „dass ein FFH-Gebiet nicht bewirtschaftet werden“dürfe. Es werde vielmehr genau festgelegt, was darin möglich ist. „Das macht es einfacher, zu beurteilen, welche Tätigkeiten erlaubt sind und welche nicht.“Für einen Förster beispielsweise sei es früher schwieriger gewesen, eine Hütte zu planen, weil diese in ein ursprünglich ausgewiesenes FFH-Gebiet gefallen ist. Die FFH-Richtlinie sei nicht so starr wie das Naturschutzgesetz, das jegliche Bebauung verbietet. Vielmehr sei die FFH-Richtlinie eine dynamische Möglichkeit, Gebiete auch wirtschaftlich zu nutzen, jedoch unter der Einhaltung bestimmter Ziele.
Gemeinsam mit den Regierungspräsidien wird das Umweltministerium Bürger und Verbände informieren. Anschließend können sie ab dem 9. April Stellung dazu nehmen.