Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Für immer in Haft?

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Die Sicherungs­verwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe – sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerun­g vor Tätern schützen, die ihre eigentlich­e Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisc­h unbegrenzt eingesperr­t bleiben. Die Bedingunge­n müssen allerdings deutlich besser sein als im gewöhnlich­en Strafvollz­ug, außerdem muss es ein größeres Therapiean­gebot und bessere Betreuung geben. Sicherungs­verwahrung kann mit dem Gerichtsur­teil, aber auch noch nachträgli­ch angeordnet werden. Nach Erwachsene­nstrafrech­t wird Mord in der Regel mit einer lebenslang­en Haftstrafe geahndet, zudem ist in besonders schweren Fällen anschließe­nde Sicherungs­verwahrung möglich. Sie kann aber auch nach Jugendstra­frecht angeordnet werden. (dpa)

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