Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Für immer in Haft?
Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe – sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen allerdings deutlich besser sein als im gewöhnlichen Strafvollzug, außerdem muss es ein größeres Therapieangebot und bessere Betreuung geben. Sicherungsverwahrung kann mit dem Gerichtsurteil, aber auch noch nachträglich angeordnet werden. Nach Erwachsenenstrafrecht wird Mord in der Regel mit einer lebenslangen Haftstrafe geahndet, zudem ist in besonders schweren Fällen anschließende Sicherungsverwahrung möglich. Sie kann aber auch nach Jugendstrafrecht angeordnet werden. (dpa)