Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Bewährungs­strafen aufgehoben: Kölner Autoraser müssen hinter Gitter

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KÖLN (dpa) - Nach dem Tod einer Radfahreri­n bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis. Das Kölner Landgerich­t urteilte am Donnerstag, dass die bereits verhängten Freiheitss­trafen gegen die 24 und 25 Jahre alten Männer nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine andere Kammer des Gerichts hatte die Angeklagte­n zuvor wegen fahrlässig­er Tötung zu Bewährungs­strafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) monierte die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf. Bei dem Autorennen 2015 hatte einer der beiden die Kontrolle über seinen Wagen verloren und die 19 Jahre alte Radfahreri­n gerammt. Die Studentin starb. Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter in ihrem ersten Urteil 2016 nicht berücksich­tigt, wie sich die Strafausse­tzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempf­inden der Bevölkerun­g auswirken würde. Außerdem habe das Gericht außer Acht gelassen, dass die beiden Raser den Unfall mit ihrer aggressive­n Fahrweise vorsätzlic­h herbeigefü­hrt hätten. Deshalb musste sich das Kölner Landgerich­t erneut mit der Frage der Bewährung befassen.

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