Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Parkremple­r mit dem Handy melden

Straftaten online anzeigen – In der Region wird das vor allem bei Betrug im Netz genutzt

- Von Katharina Müller

ALLGÄU - Wenn der Onlinehänd­ler zwar Geld bekommen hat, aber keine Ware schickt, der Fahrradsat­tel gestohlen wird oder gar das ganze Gefährt abhanden kommt, ist der Ärger groß. Den Gang zur Polizei kann man sich in diesen Fällen aber zumindest sparen. Denn, um Anzeige zu erstatten, reicht in Bayern seit etwa drei Wochen ein Griff zum Smartphone, Tablet oder PC. Dies Angebot wurde im Bereich des Polizeiprä­sidiums Schwaben Südwest bisher hauptsächl­ich beim Thema Internet-Betrug genutzt, sagt Polizeispr­echer Sven Hornfische­r. Insgesamt seien Online-Anzeigen im niedrigen zweistelli­gen Bereich eingegange­n. Aufgrund der kurzen Zeit könne man daraus aber noch keine Rückschlüs­se ziehen, fügt Polizeispr­echer Jürgen Krautwald hinzu. Dass die Zahlen und damit die Belastung für die Polizisten noch steigen werden, daran hat Peter Pytlik, stellvertr­etender Landesvors­itzender der Polizeigew­erkschaft, keinen Zweifel.

„Wir werden dadurch mit mehr Arbeit belegt werden, da bin ich sicher“, sagt er. Für die Bürger sei das Angebot der Online-Anzeige ein guter Service. Für die Dienststel­len, die in der Region ohnehin schlecht besetzt seien, bedeute es jedoch einen Mehraufwan­d. Immerhin sei die Hemmschwel­le für eine Anzeige im Internet niedriger, als wenn dafür ein persönlich­es Erscheinen auf der Dienstelle nötig ist. „Gerade bei Kleinigkei­ten“, sagt Pytlik. In manchen Fällen sei es auch so, dass die Angaben in den Online-Formularen nicht vollständi­g seien. Dann müssten die Beamten zu den Anzeigenst­ellern fahren und nicht mehr umgekehrt.

Online-Anzeigen sind bislang lediglich für Straftaten im kleinkrimi­nellen Bereich möglich. Und zwar in drei Kategorien: Diebstahl und Sachbeschä­digung an Auto und Fahrrad sowie Betrug im Internet. Auffällig ist, dass in der Region bisher hauptsächl­ich Internet-Betrügerei­en über das neue Polizeipor­tal gemeldet wurden, teilt Hornfische­r mit.

In diesen Fällen ging es zum Beispiel um offene Rechnungen für bereits versendete Produkte oder bezahlte Artikel, die der Käufer nie erhalten hat. Stellt also jemand, der im Internet Geschäfte macht auch eher dort Anzeige? Könnte sein! Schließlic­h funktionie­rt das Ganze ähnlich wie eine Online-Bestellung: Man klickt sich von Seite zu Seite, gibt an, was man (anzeigen) möchte, trägt seine Kontaktdat­en ein, überprüft seinen Auftrag am Ende, bevor er verbindlic­h gesendet wird. Der Empfänger nimmt die „Bestellung“entgegen und kümmert sich darum. Nur zahlen muss man dafür nichts.

Damit mit den Online-Anzeigen kein Schindlude­r getrieben wird, überprüfen die Polizisten beim Bearbeiten sofort, ob der Absender wirklich existiert und die Anzeige selbst verfasst hat, sagt Hornfische­r. Somit könnten die Formulare zwar in falschem Namen ausgefüllt werden – eine Art digitalen Fingerabdr­uck zur Legitimier­ung gibt es nicht –, das fliege jedoch schnell auf. Wichtig sei bei der Online-Anzeige, dass die Menschen das Angebot nur für die angegebene­n drei „Delikt-Bereich“nutzen, betont Hornfische­r. Für alles andere müssten sie nach wie vor auf die Dienststel­le kommen. Fahrerfluc­ht etwa sei nicht für eine OnlineAnze­ige vorgesehen.

 ?? FOTO: MATTHIAS BECKER ?? Parkremple­r und andere kleinere Straftaten können inzwischen per Smartphone und PC bei der Polizei angezeigt werden. In der Region wurde das Angebot vor allem bei Fällen von Internet-Betrug genutzt.
FOTO: MATTHIAS BECKER Parkremple­r und andere kleinere Straftaten können inzwischen per Smartphone und PC bei der Polizei angezeigt werden. In der Region wurde das Angebot vor allem bei Fällen von Internet-Betrug genutzt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany