Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Die Umsetzung des Isnyer Radverkehr­skonzepts – Teil 2

Was Querungshi­lfen und Fahrradstr­aßen für unterschie­dliche Verkehrste­ilnehmer bedeuten

- Von Jeanette Löschberge­r

ISNY (jl) - Im Sommer 2016 und 2017 wurden Maßnahmen des Isnyer Radverkehr­skonzepts umgesetzt, das von einem Kölner Planungsbü­ro entwickelt und vom Isnyer Gemeindera­t einstimmig beschlosse­n wurde. Im Mittelpunk­t stand die Sicherheit des Schulwegen­etzes. Gestern berichtete die SZ über Radfurten, Aufpflaste­rungen und Schutzstre­ifen. Im Folgenden nun die weiteren Besonderhe­iten im Zusammentr­effen von Kfz- und Radverkehr, die Querungshi­lfen und Fahrradstr­aßen:

Querungshi­lfen sind im Zusammenha­ng mit der Überquerun­g von Hauptverke­hrsstraßen gemäß den Empfehlung­en für Radverkehr­sanlagen obligatori­sch. Sie sollen der sicheren Straßenque­rung für Fußgänger dienen.

„Kompakte Mittelinse­ln“als solche Querungshi­lfen wurden in der Lindauer Straße auf Höhe vom McDonalds und im vergangene­n Jahr auch in der Kemptener Straße in Höhe Wilhelm-Nagel-Weg gebaut.

Im Gegensatz dazu gibt es auch sogenannte „geteilte Querungshi­lfen“. Das sind „Mittelinse­ln“, die an Kreuzungen meist so weit von der querenden Straße weg verzogen werden, dass sie für den Radverkehr nicht mehr attraktiv sind. Hier wer- den zwei Mittelinse­ln vor und nach der Kreuzung durch Markierung­en verbunden, die eine 2,50 Meter breite Aufstellfl­äche zwischen den Fahrbahnen schaffen. Eingericht­et wurden sie in der Maierhöfen­er Straße, in der Lindauer Straße am GeneralMos­er-Weg und an der Kreuzung von Karl-Wilhelm-Heck-Straße und Rainstraße.

Fahrradstr­aßen sind Radwege auf der Fahrbahn. Der Radverkehr genießt hier Vorrang, und der Autoverkeh­r erhält einen „Gast-Status“– Pkw müssen sich den Radlern unterordne­n: Fahrräder unterliege­n hier nicht dem Rechtsfahr­gebot und dürfen auch nebeneinan­der fahren. Für die Fußgänger ändert sich nichts.

Fahrradstr­aßen sind überall dort sinnvoll, wo Straßenabs­chnitte für den Kfz-Verkehr wenig, aber für den Radverkehr sehr bedeutend sind. Es gilt Tempo 30 für alle Verkehrste­ilnehmer.

Alle in Isny neu eingericht­eten Fahrradstr­aßen sind Teil des Schulwegen­etzes: der Schützenwe­g, die Rainstraße, der westliche Teil der Seidenstra­ße und die Kastellstr­aße östlich des Vorstadtad­lers.

Der westliche Teil der Kastellstr­aße ist keine Fahrradstr­aße, wurde aber in die Tempo 30-Zone des nördlich angrenzend­en Wohngebiet­s eingebunde­n.

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FOTO: STADT ISNY/ RAU Die „ kompakte Querungshi­lfe“in der Lindauer Straße.

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