Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Eltern dürfen sich freuen
Die Richter haben klug geurteilt. Pädagogen, die sich auf den Staatsdienst einlassen, den Beamtenstatus erlangen, erfahren eine faire Behandlung. Zum Gesamtpaket gehört nicht nur der krisensichere Job. Hinzu kommen eine gute Besoldung, eine ansehnliche Pension plus Zuschüsse zu den Gesundheitskosten.
Die vorteilhaften Bedingungen haben ihre Berechtigung. Ein stabil funktionierendes Schulwesen ist von großer Bedeutung für Staat und Gesellschaft. Doch ist der Deal nicht einseitig: Wer einschlägt, verspricht seine Loyalität – und dazu gehört, eben nicht zu streiken. Dass diese Treuepflicht erhalten bleibt, dafür hat das Bundesverfassungsgericht begrüßenswerter Weise gesorgt. Eltern dürfen sich freuen. Einen massiven Unterrichtsausfall durch bestreikte Schulen wird es nicht geben.
Nicht das Streikverbot für Beamte ist hierzulande ein Problem, sondern die Zwei-KlassenGesellschaft von beamteten und angestellten Lehrkräften. Letztere leisten die gleiche Arbeit für weniger Geld, werden mit befristeten Verträgen abgespeist, wissen oft vor den Sommerferien nicht, an welche Schule es sie danach verschlägt. Angesichts des Lehrermangels sind die Bundesländer gefragt, hier dringend für mehr Fairness zu sorgen.
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