Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Maier: Tempo 60 für Lkw auf Landstraßen
Leiter des Polizeiverkehrskommissariats Kißlegg konkretisiert seine Forderung
WANGEN (sz) - Tempo 60 für Lastwagen auf Landstraßen: Dieser Vorschlag von Albert Maier, dem Leiter des Polizeiverkehrskommissariats Kißlegg, zur Eindämmung der zunehmenden Unfallzahlen mit Lkw-Beteiligung (die SZ berichtete am Dienstag) hat für Aufsehen gesorgt. Inhaltlich – aber auch, weil aus der Berichterstattung nicht klar hervor ging, welche unterschiedlichen Regelungen bei den erlaubten Tempogrenzen es bereits gibt.
Maier verdeutlichte am Dienstag, dass sich seine Forderung auf alle Lastwagen bezieht, unabhängig des zulässigen Gesamtgewichts. Denn hier gibt es derzeit Differenzierungen – und für besonders schwere Lkw gilt schon jetzt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde.
Zur Erläuterung: Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen dürfen außerorts generell bis zu 100 Kilometer pro Stunde fahren (Ausnahme: Autobahnen oder autobahnähnliche Straßen). Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen sich dort an maximal Tempo 80 halten. Die Art der benutzten Straße spielt für diese Gewichtsklasse keine Rolle, so Maier. Bereits heute gilt außerorts grundsätzlich Tempo 60 für Lkw, die schwerer sind als 7,5 Tonnen. Diese dürfen nur auf Autobahnen und außerörtlichen Kraftfahrstraßen mit maximal 80 unterwegs sein.
Maiers Ansatz ist es, „dass wir grundsätzlich für alle als Lkw zu bezeichnenden Fahrzeuge über eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Kilometer pro Stunde auf Landstraßen nachdenken müssten“. Dies sollte nicht allein für die schweren Lastwagen gelten. In einem zweiten Schritt sollten Verbotsschilder explizit auf diese Tempolimits hinweisen, und die Geschwindigkeitsüberwachung müsste intensiviert werden.
Dazu braucht es nach Maiers Ansicht auch höhere Strafen. Denn wer außerorts zehn bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, dem drohen Bußgelder zwischen 15 und 70 Euro. Einen Punkt gibt es zumeist erst für Fahrer, die zwischen 16 und 20 Stundenkilometern zu schnell sind. Fahrverbote sind in diesen Bereichen gar nicht vorgesehen. Der Leiter der hiesigen Verkehrspolizei argumentiert: „Es wird grundsätzlich zu schnell gefahren.“