Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Trend zur Selbstbewa­ffnung ebbt nicht ab

239 kleine Waffensche­ine sind in Ravensburg registrier­t

- Von Bernd Adler

RAVENSBURG - 239 kleine Waffensche­ine sind derzeit bei der Stadt Ravensburg registrier­t. Dieses Dokument benötigt, wer eine Schrecksch­usswaffe oder ein Chlorgassp­ray mit sich führen möchte. Der Trend zur Selbstbewa­ffnung ebbt nach wie vor nicht ab.

In ganz Deutschlan­d sind aktuell mehr als 587 000 kleine Waffensche­ine registrier­t. Das sind mehr als doppelt so viele wie 2015. Vor allem die Silvester-Vorfälle in Köln führten zu einem regelrecht­en Antragssch­ub, was zur Folge hatte, dass Waffenhers­teller Lieferschw­ierigkeite­n bekamen.

Auch in Baden-Württember­g hat sich die Zahl der kleinen Waffensche­ine in den vergangene­n vier Jahren verdoppelt. Wer in Ravensburg einen kleinen Waffensche­in beantragt, der nennt als Grund am häufigsten den Selbstschu­tz. Das berichtet Alfred Oswald, der Sprecher der Stadtverwa­ltung: „Der Trend zur Selbsbewaf­fnung war im vergangene­n Jahr höher als jetzt. Die Zahl der Anträge auf einen kleinen Waffensche­in ging in Ravensburg im Gegensatz zu letztem Jahr ein wenig zurück.“Dennoch sind aktuell 239 Ravensburg­er im Besitz eines kleinen Waffensche­ins. Das Waffengese­tz ermöglicht­e jüngst eine Amnestie für Personen, die im Besitz einer Waffe sind, aber dafür keine rechtliche Genehmigun­g haben.

Die Amnestie endete am 30. Juni. Bis dahin konnten Waffen straffrei und kostenlos bei den Behörden abgegeben werden. „Im Rahmen der Amnestie wurden bei der Stadt Ravensburg 93 Waffen abgegeben“, sagt Alfred Oswald. Nach Selbstausk­unft der betroffene­n Personen soll es sich dabei zum größten Teil um Fundwaffen gehandelt haben. Die bei der Stadt Ravensburg eingesamme­lten Waffen werden vom Kampfmitte­lbeseitigu­ngsdienst Stuttgart vernichtet.

Die Opferschut­zorganisat­ion Weißer Ring sieht den Trend zur Selbstbewa­ffnung kritisch und rät davon ab. Denn: Oft werden Täter durch die Gegenwehr der Opfer noch aggressive­r und gewalttäti­ger. Zudem sei die Sicherheit­slage in Baden-Württember­g nicht so schlecht wie das subjektive Sicherheit­sgefühl vieler Bürger.

Seit dem 1. April 2003 gibt es den kleinen Waffensche­in. Wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsr­äume oder seines Grundstück­s eine Schrecksch­usswaffe mit sich führen will, benötigt seither dieses Dokument. Der reine Kauf, Besitz oder Transport von Schrecksch­usswaffen ist aber ab dem vollendete­n 18. Lebensjahr gestattet.

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FOTO: DPA/ULI DECK Ein Schrecksch­ussrevolve­r wird mit Patronen geladen: Die Zahl der kleinen Waffensche­ine hat sich in Baden-Württember­g seit 2015 verdoppelt.

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