Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Trend zur Selbstbewaffnung ebbt nicht ab
239 kleine Waffenscheine sind in Ravensburg registriert
RAVENSBURG - 239 kleine Waffenscheine sind derzeit bei der Stadt Ravensburg registriert. Dieses Dokument benötigt, wer eine Schreckschusswaffe oder ein Chlorgasspray mit sich führen möchte. Der Trend zur Selbstbewaffnung ebbt nach wie vor nicht ab.
In ganz Deutschland sind aktuell mehr als 587 000 kleine Waffenscheine registriert. Das sind mehr als doppelt so viele wie 2015. Vor allem die Silvester-Vorfälle in Köln führten zu einem regelrechten Antragsschub, was zur Folge hatte, dass Waffenhersteller Lieferschwierigkeiten bekamen.
Auch in Baden-Württemberg hat sich die Zahl der kleinen Waffenscheine in den vergangenen vier Jahren verdoppelt. Wer in Ravensburg einen kleinen Waffenschein beantragt, der nennt als Grund am häufigsten den Selbstschutz. Das berichtet Alfred Oswald, der Sprecher der Stadtverwaltung: „Der Trend zur Selbsbewaffnung war im vergangenen Jahr höher als jetzt. Die Zahl der Anträge auf einen kleinen Waffenschein ging in Ravensburg im Gegensatz zu letztem Jahr ein wenig zurück.“Dennoch sind aktuell 239 Ravensburger im Besitz eines kleinen Waffenscheins. Das Waffengesetz ermöglichte jüngst eine Amnestie für Personen, die im Besitz einer Waffe sind, aber dafür keine rechtliche Genehmigung haben.
Die Amnestie endete am 30. Juni. Bis dahin konnten Waffen straffrei und kostenlos bei den Behörden abgegeben werden. „Im Rahmen der Amnestie wurden bei der Stadt Ravensburg 93 Waffen abgegeben“, sagt Alfred Oswald. Nach Selbstauskunft der betroffenen Personen soll es sich dabei zum größten Teil um Fundwaffen gehandelt haben. Die bei der Stadt Ravensburg eingesammelten Waffen werden vom Kampfmittelbeseitigungsdienst Stuttgart vernichtet.
Die Opferschutzorganisation Weißer Ring sieht den Trend zur Selbstbewaffnung kritisch und rät davon ab. Denn: Oft werden Täter durch die Gegenwehr der Opfer noch aggressiver und gewalttätiger. Zudem sei die Sicherheitslage in Baden-Württemberg nicht so schlecht wie das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Bürger.
Seit dem 1. April 2003 gibt es den kleinen Waffenschein. Wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines Grundstücks eine Schreckschusswaffe mit sich führen will, benötigt seither dieses Dokument. Der reine Kauf, Besitz oder Transport von Schreckschusswaffen ist aber ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet.