Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
So ist die Gesetzeslage
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich:
Nach der Beratungsregel: Mehr als 96 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland finden nach dieser Regel statt. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Seit der Befruchtung dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein.
- Die Frau hat die gesetzlich vorgeschriebene Beratung gemacht und die entsprechende Bescheini- gung erhalten.
- Der Abruch erfolgt frühestens am vierten Tag nach Abschluss der Beratung
- Der Abbruch wird von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt.
Mit medizinischer Indikation:
- Wenn das Leben beziehungsweise die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft ernsthaft gefährdet ist, kann ein Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Indikation durchgeführt werden – theoretisch bis zum neunten Schwangerschaftsmonat.
- Zwei Ärzte haben zu entscheiden, ob eine medizinische Indikation vorliegt, zum einen bei der Diagnosestellung und zum anderen der Arzt, der den Schwangerschaftsabbruch vornehmen soll. - Eine dreitägige Wartezeit ist hier nicht vorgeschrieben.
Mit kriminologischer Indikation: Wenn eine Schwangerschaft sehr wahrscheinlich auf einer Straftat, beispielsweise einer Vergewaltigung, beruht, kann sie abgebrochen werden.