Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Von der Festnahme bis zur Ausreise
5. April 2017:
Suat Corlu, der Ehemann von Mesale Tolu, wird in Istanbul unter Terrorverdacht festgenommen. Gegen ihn wird anschließend U-Haft verhängt. Die sozialistische Partei ESP, in deren Vorstand Corlu sitzt, bestätigt die Festnahme. Corlu ist türkischer Staatsbürger.
30. April 2017:
Corlus Ehefrau, die für die linksgerichtete Nachrichtenagentur Etha arbeitende Übersetzerin Mesale Tolu, wird ebenfalls festgenommen. Tolu, in Ulm geboren und in Neu-Ulm wohnhaft, ist seit 2007 deutsche Staatsbürgerin und hat ihre türkische Staatsbürgerschaft abgegeben. Eine AntiTerror-Einheit dringt gewaltsam in ihre Wohnung in Istanbul ein. Der zweijährige Sohn wird von der Mutter getrennt.
6. Mai 2017:
Tolu wird ins Istanbuler Frauengefängnis verlegt. Ein Richter erlässt Haftbefehl wegen Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und als Unterstützerin der linksradikalen Partei MLKP.
12. Mai 2017: Der Familie von Mesale Tolu wird jeder direkte Kontakt zu ihr verwehrt. Ebenso reagieren die türkischen Behörden nicht auf die Bitte der Bundesregierung, zwecks konsularischer Betreuung Zugang zu Tolu zu gewähren.
15. Mai 2017:
Nach zehn Tagen Untersuchungshaft darf der Vater, Ali Riza Tolu, seine Tochter erstmals im Istanbuler Gefängnis besuchen.
17. Mai 2017:
Die Behörden erlauben, dass Tolus zweijähriger Sohn Serkan zusammen mit seiner Mutter im Frauengefängnis leben darf.
11. Oktober 2017:
Mesale Tolu, die mittlerweile seit mehr als fünf Monaten in der Türkei inhaftiert ist, muss in Untersuchungshaft bleiben. Das Gericht in Silivri bei Istanbul folgt dem Antrag von Tolus Anwälten nicht, ihre Mandantin bis zu einem Urteil auf freien Fuß zu setzen.
29. November 2017:
Knapp acht Monate nach seiner Festnahme Anfang April 2017 wird Tolus Ehemann, Suat Corlu, aus dem Gefängnis entlassen.
18. Dezember 2017:
Mesale Tolu kommt aus der Untersuchungshaft in der Türkei frei. Ein Istanbuler Gericht ordnet die Freilassung der deutschen Journalistin aus der Untersuchungshaft an, verhängt jedoch eine Ausreisesperre. Bis Tolu dann wirklich auf freiem Fuß ist, gibt es allerdings einige Verwirrung.
18. Januar 2018:
Knapp acht Wochen nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft in der Türkei wird Suat Corlu erneut festgenommen.
26. April:
Mesale Tolu darf die Türkei auch vier Monate nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft nicht verlassen. Ein Gericht in Istanbul beschließt, die Ausreisesperre für die 33-Jährige aus Ulm und ihren mitangeklagten Ehemann Suat Corlu aufrechtzuerhalten. Das Gericht entbindet Tolu aber von ihrer wöchentlichen Meldepflicht bei der Polizei. Der Prozess gegen Tolu, Corlu und 25 weitere Angeklagte wegen Terrorvorwürfen soll erst am 16. Oktober fortgesetzt werden.
20. August 2018:
Die Entscheidung kommt überraschend: Die wegen Terrorvorwürfen in der Türkei angeklagte deutsche Journalistin Mesale Tolu darf das Land verlassen. Ihre Ausreisesperre sei nach Einspruch ihrer Anwälte aufgehoben worden, bestätigt Tolu via Twitter. Tolus Mann, Suat Corlu, der im selben Verfahren angeklagt ist, muss vorerst in der Türkei bleiben. Seine Ausreisesperre bleibt bestehen.
26. August 2018:
Mesale Tolu trifft zusammen mit ihrem Sohn in Stuttgart ein. Ihre Familie, Freunde, Unterstützer und Journalisten empfangen sie am Flughafen. (mö)