Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Musterklage gegen Volkswagen kommt
Verbraucherschützer ziehen stellvertretend für Dieselfahrer gegen VW vor Gericht
BERLIN/WOLFSBURG (dpa) - Vom Dieselskandal betroffene VW-Besitzer können sich ab November einer Verbraucherklage anschließen und damit möglicherweise einen Anspruch auf Schadenersatz sichern. Rund drei Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals um manipulierte Dieselmotoren kündigten der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC am Mittwoch in Berlin eine Musterfeststellungsklage an.
BERLIN (dpa) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC wollen gemeinsam eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen wegen des Abgasskandals einreichen. Ziel sei die Feststellung, dass der Autobauer mit der Manipulation von Software „Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat“, erklärten die beiden Verbände am Mittwoch. Das Unternehmen schulde betroffenen Käufern Schadenersatz, denn die Autos hätten nicht „in Verkehr gebracht werden dürfen“. Justizministerin Katarina Barley (SPD) begrüßte die Pläne.
Wer darf mitmachen?
Das Angebot richtet sich – so sagen die Verbände – an 99 Prozent der rund 2,5 Millionen Dieselfahrer, die vom Volkswagen-Pflichtrückruf betroffen waren und noch nicht geklagt haben. Konkret geht es um Dieselfahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), die nach dem 1. November 2008 verkauft wurden. Wer sein Auto inzwischen verkauft hat oder verschrotten ließ, kann sich trotzdem anschließen. Andere Dieselfahrer können erst einmal nicht mitmachen, in ihren Fällen droht keine Verjährung zum Ende dieses Jahres.
Wie kann man sich beteiligen?
Die Klage wird am 1. November am Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht, wenn das Gesetz dazu in Kraft tritt. Das Gericht prüft sie. Dann wird beim Bundesamt für Justiz ein Klageregister eingerichtet, in das sich mindestens zwei Monate lang Betroffene kostenlos eintragen können. Die Gefahr der Verjährung ist somit gebannt. Interessierte können sich auf der Homepage www.musterfeststellungsklagen.de mit ihrer Mailadresse anmelden, um Informationen zu bekommen.
Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?
In einem ersten Schritt muss der klagende Verband – also der vzbv – die Fälle von zehn Betroffenen aufarbeiten und auf dieser Grundlage eine Klage einreichen. Hält das Gericht diese Klage für zulässig, wird sie öffentlich bekannt gemacht, und es wird ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Dort müssen sich weitere Betroffene melden: innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Menschen, 40 zusätzlich zu den ersten zehn. Klappt das, kommt es zur Verhandlung.
Worum soll es im Prozess gehen?
Das Gericht soll aus Sicht der Verbände feststellen, dass Volkswagen Käufer „vorsätzlich sittenwidrig geschädigt“hat und ihnen daher Schadenersatz schuldet. „Unser Ziel ist, dass Autobesitzer entweder das Auto zurückgeben können und dafür den Kaufpreis erstattet bekommen, oder wenn sie es behalten wollen, den Wertverlust kompensiert bekommen, oder wenn sie das Auto bereits verkauft haben, eine entsprechende Entschädigung bekommen“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.
Was kann dabei rauskommen?
Denkbar wäre vor einem Urteil ein Vergleich zwischen dem Autobauer und seinen Kunden, von dem die Kläger direkt profitieren. Wird ihnen grundsätzlich ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, muss das nochmal jeder selbst durchsetzen. Das wäre dann aber auf der Grundlage des Musterprozesses einfacher.
Wie sind die Erfolgsaussichten?
Die Kläger räumen ein, dass das schwer vorhersagbar ist – denn es gab noch nie eine solche Musterfeststellungsklage in Deutschland. VW sieht „keine Rechtsgrundlage“, die Verbände sehen das anders.