Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Anklage gegen Todesfahrer von Gaggenau
Großmutter und Enkel starben bei Unfall – Fahrer soll berauscht gewesen sein
GAGGENAU (lsw) - Nach einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht, bei dem in Gaggenau (Landkreis Rastatt) eine Großmutter und ihr Enkelkind totgefahren wurden, hat die Staatsanwaltschaft Baden-Baden gegen einen Mann Anklage erhoben. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Demnach wird dem 47-Jährigen zur Last gelegt, den Unfall betrunken und bekifft verursacht zu haben.
Dabei sei er im Juli von einer Gaststätte aus „nach reichlichem Konsum alkoholischer Getränke und von Cannabis“in Richtung seiner Wohnung gefahren und von der Straße abgekommen. Mit seinem Wagen erfasste er laut Anklage dann auf dem Gehweg die 54 Jahre alte Frau mitsamt dem in seinem Kinderwagen liegenden sieben Monate alten Jungen. Beide starben – die Frau sofort und das Kind wenig später in einer Karlsruher Klinik, in die es mit einem Rettungshubschrauber gebracht worden war. Der Mann flüchtete. Ein Nummernschild blieb am Unfallort zurück und brachte die Polizei auf seine Spur.
In offizieller Vernehmung habe der Mann bisher nicht ausgesagt, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Aber es sprächen starke Indizien gegen den Angeklagten: „Wir haben das Fahrzeug mit schweren Unfallschäden, die zu dem Hergang passen. Wir haben Zeugen, die ihn auf der Flucht gesehen und eindeutig identifiziert haben. Und er hat sich Bekannten und anderen Personen gegenüber zu dem Geschehen geäußert.“Neben fahrlässiger Tötung ist er auch wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie Trunkenheit am Steuer angeklagt.
Im Rahmen der Ermittlungen war auch die Wohnung des 47-Jährigen durchsucht und eine Marihuana-Indoor-Plantage entdeckt worden. Die Beamten fanden 48 Marihuanastauden. Hier sei gesondert Anklage erhoben worden wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollen beide Verfahren miteinander verbunden werden.