Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Vor wegweisender BGH-Entscheidung zu Organspenden
KARLSRUHE (AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) muss eine wegweisende Entscheidung für die Organspende in Deutschland treffen. In einem Verfahren vor dem BGH ging es am Dienstag darum, unter welchen Voraussetzungen Ärzte für Folgeschäden bei Lebendorganspenden haften. Die Bundesrichter befassten sich mit den Schadenersatzklagen zweier Organspender, die den Ärzten eine ungenügende Aufklärung vorwerfen. Wann ein Urteil fällt, blieb zunächst unklar. In einem Fall spendete eine Tochter ihrem Vater eine Niere, in dem anderen ein Mann seiner Ehefrau ebenfalls eine Niere. Die Spender leiden seither nach eigenen Angaben unter anderem an chronischer Erschöpfung. Sie werfen den Ärzten vor, sie nicht ausreichend aufgeklärt zu haben. Die Klagen blieben in den Vorinstanzen erfolglos.
Der zuständige BGH-Zivilsenat bezweifelte in der mündlichen Verhandlung, dass in den beiden Fällen alle Anforderungen an die Aufklärung der Organspender eingehalten wurden. Rechtlich entscheidend dürfte daher die Frage sein, ob eine sogenannte hypothetische Einwilligung angenommen werden kann. Die Klägerseite vertrat die Auffassung, dass eine hypothetische Einwilligung bei einer Lebendorganspende eigentlich gar nicht anwendbar sein sollte. Dafür sei der Spender emotional zu eng mit dem Empfänger des Organs verbunden.