Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Wer nicht feiert, muss arbeiten
30 Euro für jeden Vetter-Mitarbeiter
Wie viel Geld sich die Unternehmen die Feiern kosten lassen, darüber schweigen sich die meisten Firmen aus – außer das Pharma-Unternehmen Vetter aus Ravensburg. „Vetter stellt jedem seiner aktuell rund 4400 Mitarbeiter jährlich 30 Euro zur Verfügung, die entweder für eine Weihnachtsfeier oder eine andere betriebliche Veranstaltung zur Förderung des Teamzusammenhalts eingesetzt werden können“, sagt ein Sprecher. Bis zu 110 Euro pro Person könnte das Unternehmen für betriebliche Veranstaltungen zur Verfügung stellen, bevor es die Ausgaben versteuern müsste.
In Zeiten von Fachkräftemangel seien Unternehmen gefordert, potenziellen Mitarbeitern ein attraktives Angebot zu machen, sagt Volker Steinmeier von Südwestmetall. „Dazu zählen neben einer interessanten Tätigkeit, einer angemessenen Entlohnung und einem positiven Arbeitsklima sicherlich auch weitere soziale Aspekte.“Ein Mehr an Betriebsfeiern stehe dabei aber, laut Steinmeier, eher weniger im Fokus. Vielmehr seien die Weihnachtsfeiern seit langer Zeit Tradition in den Firmen. Manche Unternehmen feiern sehr aufwendig. Es gibt eigene Rentner- und Azubi-Weihnachtsfeiern wie bei Vetter oder ZF.
Das Unternehmen Wagner aus Markdorf, Spezialist für Beschichtungstechnik, und der Motorenbauer Rolls-Royce Power Systems aus Friedrichshafen feiern im Freien auf einem firmeneigenen Weihnachtsmarkt mit Ständen und Musik. Das Ziel: Einen perfekten Rahmen bieten für einen ungezwungenen Austausch außerhalb von Büros und Werkshallen – damit das Fest eben nicht zum mühsamen Termin im Kalender wird. Was sollte man bei Weihnachtsfeiern tun – und was nicht? Helena Golz hat bei Alfred Huber, dem Rechtsexperten der IHK BodenseeOberschwaben, nachgefragt.
Müssen die Mitarbeiter zur Weihnachtsfeier kommen?
Eine Weihnachtsfeier ist keine Pflichtveranstaltung – egal ob sie während der Arbeitszeit stattfindet oder außerhalb. Findet sie aber während der Arbeitszeit statt, dürfen die nicht teilnehmenden Mitarbeiter nicht nach Hause gehen, sondern müssen arbeiten.
Gilt es als Arbeitsunfall, wenn ich auf der Feier stürze?
Eine betriebliche Weihnachtsfeier fällt grundsätzlich unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst die direkte An- und Abreise zum Veranstaltungsort und sämtliche Aktivitäten während der Feier. Er erlischt jedoch, wenn die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen ist.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, für den Heimtransport der Arbeitnehmer zu sorgen?
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, für einen Heimtransport der Arbeitnehmer zu sorgen. Aufgrund seiner Fürsorgepflicht sollte er aber darauf hinweisen, dass niemand alkoholisiert mit dem Auto fährt.
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