Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Alter Friedhof in Aitrach wird umgestaltet
Gemeinderat hat ein Nutzungsrecht an Familiengräbern für 25 Jahre und nur für Ehepartner beschlossen
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AITRACH (olas) Über die teilweise Umgestaltung des alten Friedhofes in Aitrach und die damit verbundene notwendige Beschränkung der Nachbelegung von Familiengräbern ist in der jüngsten Gemeinderatssitzung debattiert worden. Einstimmig beschlossen wurde ein Nutzungsrecht an Familiengräbern für 25 Jahre lediglich für Ehepartner.
Gedanken machte man sich seit einigen Jahren darüber, weil in den kommenden Jahren immer mehr Grabstellen stillgelegt werden und dadurch immer mehr freie Flächen entstehen. Im Hinblick darauf, dass neue Grabstellen seit vielen Jahren nur noch auf dem neuen Teil des Friedhofes entstehen, hat sich der Gemeinderat schon mehrmals mit der Gestaltungsmöglichkeit des alten Friedhofes auseinandergesetzt. Hierbei ging es um die festgestellten, teilweise unansehnlichen Begleiterscheinungen wie die Unwegbarkeit von Kiesflächen, Unkrautproblematik und die sichtbaren Streifenfundamente aufgelöster Grabstellen.
Nach den Vorstellungen der Landschaftsarchitektin Sylvia Brack soll der westliche Teil des alten Friedhofes in den kommenden 10 bis 20 Jahren peu à peu umgestaltet werden. Dabei wird dann der Eingangsbereich vor und seitlich der Pfarrkirche in eine Grünanlage mit „hoher Aufenthaltsqualität“, unter anderem mit entsprechenden befestigten Wegen angelegt. Die Grundlage für das Gestaltungskonzept sind die Restnutzungsdauer der bestehenden Gräber (maximal 25 Jahre, nur vom jeweiligen Ehepartner) und der Flächenbedarf für die zukünftigen
Grabfelder.
Der künftige Flächenbedarf ergab, dass etwa die Hälfte der Bestattungsflächen auch noch weiterhin benötigt werden, sich nach etwa 15 Jahren im westlichen Teil des Friedhofs freie Flächen ergeben und 90 Grabfelder beiderseitig der Kirche verbleiben. Berücksichtigt wird auch die Situation von Grabstellen entlang der südlichen Friedhofsmauer. Diese sollen im Hinblick auf spätere Sicherheitsmaßnahmen am Mauerwerk nicht mehr nachbelegt werden.
Mit der endgültigen Neugestaltung des alten Friedhofs werde sich der Gemeinderat in etwa 15 Jahren befassen, so Gemeindekämmerer Johannes Simmler, wobei sich die Belegung der westlichen Grabstätten aufgrund der Nachbelegung der Familiengräber theoretisch bis zu 50 Jahre nach dem aktuellen, jüngst einstimmig gefassten Gemeinderatsbeschluss über die Festlegung der Nutzungsdauer in den konzipierten Bereichen hinziehen kann.