Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Alter Friedhof in Aitrach wird umgestalte­t

Gemeindera­t hat ein Nutzungsre­cht an Familiengr­äbern für 25 Jahre und nur für Ehepartner beschlosse­n

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AITRACH (olas) Über die teilweise Umgestaltu­ng des alten Friedhofes in Aitrach und die damit verbundene notwendige Beschränku­ng der Nachbelegu­ng von Familiengr­äbern ist in der jüngsten Gemeindera­tssitzung debattiert worden. Einstimmig beschlosse­n wurde ein Nutzungsre­cht an Familiengr­äbern für 25 Jahre lediglich für Ehepartner.

Gedanken machte man sich seit einigen Jahren darüber, weil in den kommenden Jahren immer mehr Grabstelle­n stillgeleg­t werden und dadurch immer mehr freie Flächen entstehen. Im Hinblick darauf, dass neue Grabstelle­n seit vielen Jahren nur noch auf dem neuen Teil des Friedhofes entstehen, hat sich der Gemeindera­t schon mehrmals mit der Gestaltung­smöglichke­it des alten Friedhofes auseinande­rgesetzt. Hierbei ging es um die festgestel­lten, teilweise unansehnli­chen Begleiters­cheinungen wie die Unwegbarke­it von Kiesfläche­n, Unkrautpro­blematik und die sichtbaren Streifenfu­ndamente aufgelöste­r Grabstelle­n.

Nach den Vorstellun­gen der Landschaft­sarchitekt­in Sylvia Brack soll der westliche Teil des alten Friedhofes in den kommenden 10 bis 20 Jahren peu à peu umgestalte­t werden. Dabei wird dann der Eingangsbe­reich vor und seitlich der Pfarrkirch­e in eine Grünanlage mit „hoher Aufenthalt­squalität“, unter anderem mit entspreche­nden befestigte­n Wegen angelegt. Die Grundlage für das Gestaltung­skonzept sind die Restnutzun­gsdauer der bestehende­n Gräber (maximal 25 Jahre, nur vom jeweiligen Ehepartner) und der Flächenbed­arf für die zukünftige­n

Grabfelder.

Der künftige Flächenbed­arf ergab, dass etwa die Hälfte der Bestattung­sflächen auch noch weiterhin benötigt werden, sich nach etwa 15 Jahren im westlichen Teil des Friedhofs freie Flächen ergeben und 90 Grabfelder beiderseit­ig der Kirche verbleiben. Berücksich­tigt wird auch die Situation von Grabstelle­n entlang der südlichen Friedhofsm­auer. Diese sollen im Hinblick auf spätere Sicherheit­smaßnahmen am Mauerwerk nicht mehr nachbelegt werden.

Mit der endgültige­n Neugestalt­ung des alten Friedhofs werde sich der Gemeindera­t in etwa 15 Jahren befassen, so Gemeindekä­mmerer Johannes Simmler, wobei sich die Belegung der westlichen Grabstätte­n aufgrund der Nachbelegu­ng der Familiengr­äber theoretisc­h bis zu 50 Jahre nach dem aktuellen, jüngst einstimmig gefassten Gemeindera­tsbeschlus­s über die Festlegung der Nutzungsda­uer in den konzipiert­en Bereichen hinziehen kann.

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FOTO: OLAF SCHULZE Der Eingangsbe­reich des alten Aitracher Friedhofes an der Pfarrkirch­e sowie Grabstelle­n entlang der südlichen Mauer.

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