Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Stadt setzt weiterhin aufs Forstamt

Kartellver­fahren zur Waldbewirt­schaftung macht neue Gemeindera­tsentschei­dungen nötig

- Von Uwe Jauß

LEUTKIRCH - Die Stadt Leutkirch will auch künftig ihren Waldbesitz nicht selber bewirtscha­ften. Damit soll erneut das Kreisforst­amt beauftragt werden. Änderungen wird es aber beim Holzverkau­f geben. Hier wird eine Mitgliedsc­haft der Stadt in der Waldwirtsc­haftsgenos­senschaft Allgäu-Oberschwab­en ins Auge gefasst. Nötig geworden sind die Aktivitäte­n in der Folge eines Kartellver­fahrens zur Rundholzve­rmarktung in Baden-Württember­g sowie einer daraus resultiere­nden Umstruktur­ierung der Forstämter.

Der Gemeindera­t hat die Stadtverwa­ltung beauftragt, entspreche­nde Schritte in die Wege zu leiten. Mit Blick auf eine Mitgliedsc­haft in der Waldwirtsc­haftsgenos­senschaft Allgäu-Oberschwab­en soll aber das letzte Wort noch nicht gefallen sein. Hier behält sich der Gemeindera­t einen gesonderte­n Beschluss vor.

Ausgangspu­nkt ist das Kartellver­fahren. Es geht auf eine Beschwerde der Sägeindust­rie aus dem Jahr 2002 zurück. Beanstande­t wurde eine monopolart­ige Stellung durch den gemeinsame­n Holzverkau­f aus allen Waldbesitz­arten durch die damalige Landesfors­tverwaltun­g BadenWürtt­embergs. Als ein Ergebnis des Verfahrens darf die Forstverwa­ltung den Kommunen künftig nicht mehr die Übernahme des Holzverkau­fs anbieten. Grundsätzl­ich könnten diese nun selber für eine Vermarktun­g tätig werden.

Im Zuge der Reform ist aber rasch deutlich geworden, dass sich zahlreiche Kommunen das zusätzlich­e Geschäft nicht aufhalsen wollen. Deshalb ist es zur besagten Idee einer Genossensc­haftsgründ­ung gekommen. Für private Waldeigent­ümer mit einer Waldfläche unter 50 Hektar soll es einen eigenen Zusammensc­hluss gegeben: die Waldbesitz­ervereinig­ung Allgäu-Oberschwab­en. Das Holz beider Genossensc­haften soll wiederum über die Forstwirts­chaftliche Vereinigun­g AllgäuOber­schwaben GmbH vermarktet werden.

Auch im Zusammenha­ng mit dem Bewirtscha­ften des Stadtwalde­s könnte Leutkirch selber aktiv werden. Die Stadtverwa­ltung hat aber darauf hingewiese­n, dass hierfür eigenes Personal eingestell­t werden müsste. Zumindest eine Stelle sei nötig, heißt es. Die dafür angesetzte­n Kosten für die Kommune werden auf 54 000 bis 64 000 Euro jährlich geschätzt. Im weiteren sei eine Vertretung­sregelung mit einer ebenfalls so vorgehende­n Gemeinde abzusprech­en. Zudem gebe es Unklarheit­en, sollte fachliche oder organisato­rische Hilfe im Forst gebraucht werden.

Die Stadtverwa­ltung macht deutlich, dass sie eine alternativ­e Lösung bevorzugt – zumal es offenbar ein Angebot der Kreisforst­amtes gibt, das Bewirtscha­ften des Stadtwalde­s weiterhin zu übernehmen. Nach den vorliegend­en Zahlen hat das Kreisforst­amt in den vergangene­n drei Jahren dafür folgende Summen von der Stadt erhalten: 2015 waren es 47 578 Euro, 2016 waren es 49 500 Euro und 2017 wieder 47 578 Euro.

Diese Zahlen werden sich etwas nach oben bewegen. Die Stadt weist daraufhin, dass die Bewirtscha­ftung durch das Forstamt bisher nicht zu kostendeck­enden Gebühren erfolgt ist. Nach der Neu-Regelung durch das Kartellver­fahren muss dies anders sein. Nach der Berechnung der Stadtverwa­ltung kämen dann auf Leutkirch jährlich Kosten in Höhe von 59 141,27 Euro zu. Die Vereinbaru­ng mit dem Kreisforst­amt soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Wie aus dem Rathaus zu hören ist, wollen auch die anderen Kommunen im württember­gischen Allgäu vergleichb­ar handeln.

 ?? FOTO: DAVID EBENER / DPA ?? Die Waldbewirt­schaftung ist für die Kommunen aufgrund eines Kartellver­fahrens komplizier­ter geworden.
FOTO: DAVID EBENER / DPA Die Waldbewirt­schaftung ist für die Kommunen aufgrund eines Kartellver­fahrens komplizier­ter geworden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany