Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Seit 45 Jahren kriminell, nun eine weitere Haftstrafe
Bereits Inhaftierter wird wegen Diebstahls und Körperverletzung zu weiteren fünf Monaten verurteilt
ISNY (niky) - Wegen einiger Fälle aus dem Jahr 2017 ist ein Mann, der aktuell schon in Haft sitzt, erneut angeklagt worden. Verhandelt wurde vor dem Wangener Amtsgericht wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl und Körperverletzung. Der Mann wurde nun zu einer zusätzlichen Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt.
Bemerkenswert sind weniger die Fälle an sich, sondern der Hintergrund und das Verhalten des Angeklagten: „Die Personalien müssen wir nicht nochmal erheben – ist ja jeden Monat dasselbe“, waren die Worte des Richters zur Eröffnung der Verhandlung. „Ich beantrage Akteneinsicht“, erwiderte der Angeklagte. Dessen Rechtsanwalt erklärte dem Richter ergänzend, er sei extra zu seinem Mandanten gefahren, der ihn jedoch dahingehend beschieden habe, er habe keine Lust, mit seinem Rechtsanwalt zu reden. Ein Verteidiger ist ja grundsätzlich darum bemüht, einen Angeklagten gegenüber der Staatsanwaltschaft zu verteidigen. In der Verhandlung in Wangen aber reagierte der Mandant auf Fragen seines Verteidigers trotzig – oder überhaupt nicht. Als der Rechtsanwalt ihn nämlich fragte, ob er Angeben machen wolle zu den Vorwürfen, antwortete der Angeklagte: „Lassen Sie mich in Ruhe.“
Immer wieder neue Themen Doch damit nicht genug – immer wieder brachte der Mann gänzlich neue Themen ein wie: „Der Weihnachtsmarktattentäter wird entlassen, damit Platz für mich wird.“Dabei wirkte er auf Außenstehende mehr trotzig oder provozierend als geistig verwirrt. Nach Lust und Laune unterbrach er jeden, der gerade sprach. Unter anderem wurde ihm vorgeworfen, Hausfriedensbruch begangen zu haben in einem Seniorenheim, das er umgehend als „Pflege-KZ“bezeichnete. In einem Isnyer Supermarkt, aus dem ein Mitarbeiter als Zeuge geladen war, begehe er regelmäßig Diebstähle, lautete ein weiterer Vorwurf. Sei der Angeklagte auf freiem Fuß, schleiche er täglich durch den Laden und klaue, erklärte der Zeuge: „Er lernt daraus nicht. Ist er mal ein paar Wochen im Gefängnis, haben wir Ruhe, aber sobald er wieder raus ist, steht er direkt wieder da.“Im Amtsgericht verhandelt wurde nun unter anderem der Diebstahl zweier Sektflaschen. Zur Zeugenaussage des Supermarktmitarbeiters hatte keiner der Verfahrensbeteiligten eine Frage. Bis auf den Angeklagten: „Haben Sie keinen besseren Sekt? Es war mieses Gesöff!“rief er aus. Seit 1973 ist der Mann mit unzähligen Vergehen aktenkundig geworden, auch mit schweren Verbrechen wie räuberischer Erpressung, für die er zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. Reue oder Einsicht zeigte er auch dieses Mal nicht. Seine letzten Worte bei der Vernehmung im Amtsgericht Wangen waren: „Ich lege Berufung ein.“Woraufhin der Richter klarstellen musste, dass er noch gar kein Urteil gesprochen habe. „Gut, dann halt danach“, antwortete der Angeklagte.
Um noch darauf hinzuweisen, dass er nun wieder viel Zeit habe und 26 Kugelschreiber besitze, denn eine seiner Lieblingsbeschäftigungen in der Haft sei es, Beschwerdebriefe an das Gericht, die Justiz zu schreiben: Es sei ihm zu kalt, zu warm, das Essen schmecke nicht, und viele weitere Beschwerden habe er. Die Justiz sei schließlich gesetzlich gezwungen, solche Briefe zu bearbeiten.