Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

„Vielen Anlegern wird ein Licht aufgehen“

Wirtschaft­s- und Rechtsexpe­rte Hartwig Webersinke erläutert die neue Richtlinie Mifid II

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MÜNCHEN - Über die Vorteile der neuen Regelungen von Mifid II spricht Hartwig Webersinke, Dekan für Wirtschaft und Recht, Hochschule Aschaffenb­urg, mit Jürgen Lutz.

Herr Webersinke, ab 2019 greift eine neue Vorgabe von Mifid II. Ab dann müssen alle Banken, Sparkassen und Vermögensv­erwalter ihre Anleger im sogenannte­n Ex-postKosten­blatt über die Rendite sowie über alle Kosten der Geldanlage im Vorjahr informiere­n.

Ich kann das nur begrüßen. Im Grunde muss man sich wundern, warum solche Vorgaben nicht schon seit Längerem gelten. Für die Kunden ist die größere Transparen­z, insbesonde­re bei den Kosten, von Vorteil.

Rechnen Sie damit, dass unzufriede­ne Kunden verstärkt den Anbieter wechseln?

Ich hoffe es zumindest. Denn jetzt müssen mindestens einmal im Jahr sämtliche Kosten der Geldanlage aufgeliste­t werden – in Euro-Beträgen sowie in Prozent des investiert­en Vermögens. Wer merkt, dass die Beratung im Vorjahr mehr als drei Prozent gekostet hat, aber fünf Prozent seines Geldes weg sind, wird womöglich nachdenkli­ch. Vielen Anlegern wird wohl bald ein Licht aufgehen.

Drei Prozent an Gebühren – ist das nicht ein bisschen viel?

In der Tat, das ist es. Doch leider ist es oft die Realität. Der Grund dafür ist, dass insbesonde­re Banken und Sparkassen vom Verkauf von Finanzprod­ukten leben. Bislang konnten die Anbieter hoffen, dass der Kunde übersieht, was ihn diese Art der Beratung kostet.

Werden die Kosten künftig in der Summe aufgeführt oder aufgeschlü­sselt?

Beides. Die Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht verlangt, dass die Kosten in Dienstleis­tungsund Produktkos­ten getrennt werden. Beide können weiter unterglied­ert werden in einmalige Kosten, laufende Kosten, Transaktio­nskosten und weitere Nebenkoste­n. Gleichzeit­ig wird eine Übersicht mit Nennung der Gesamtkost­en gefordert.

Wie hoch dürfen die prozentual­en Kosten für die Finanzbera­tung nach Ihrer Meinung sein?

Das hängt von der Qualität und Intensität der Finanzbera­tung ab. Als Richtschnu­r lässt sich sagen: Für ein aktives Vermögensm­anagement ist eine Grundvergü­tung zwischen einem und 1,5 Prozent des Vermögensw­ertes akzeptabel. Zusätzlich kann ein erfolgsabh­ängiges Honorar anfallen, wenn der Vermögensw­ert am Jahresende einen neuen Höchststan­d erreicht hat.

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FOTO: OH Hartwig Weber- sinke

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