Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
AfD scheitert mit Eilantrag gegen Stadt Ulm und darf städtischen Saal nicht nutzen
ULM (mö/heo) - Die Stadt Ulm ist nicht dazu verpflichtet, der AfD am kommenden Samstag einen Raum in einem städtischen Bürgerzentrum zu vermieten. Damit scheiterte die AfD-Gruppe „Stuttgarter Aufruf“mit ihrem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Sigmaringen.
Das Gericht begründet nach Mitteilung der Stadt Ulm die Entscheidung mit der fehlenden Legitimation des Prozessvertreters der Antragsteller. Der Anwalt handelte offensichtlich nicht im Auftrag der AfD.
Die Gerichtsentscheidung bestätigt damit die von der Stadt schon im Vorfeld des Gerichtsverfahrens geäußerte Einschätzung, dass hier eine Gruppe von Privatpersonen auftrete, die keinen Anspruch auf eine Zulassung in das Bürgerzentrum Eselsberg hat.
Die Stadt will ihr Bürgerzentrum nicht bereitstellen, weil es sich laut Buchungsanfrage nicht um eine Parteiveranstaltung, sondern um eine private Veranstaltung einzelner Parteimitglieder handle. Und eine private Nutzung sei im Bürgerzentrum nicht zulässig. Dagegen hatte die AfD geklagt.
Die Initiatoren des „Stuttgarter Aufrufs“wollen über Parteiausschlussverfahren gegen einige Mitglieder und über Fragen wie die drohende Beobachtung durch den Verfassungsschutz diskutieren. Auf sämtlichen Ankündigungen im Internet fehlt das Logo der AfD.
Die Kläger haben nun die Möglichkeit, beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Eugen Ciresa, Sprecher des AfD-Kreisverbands Ulm/AlbDonau, sagte am Montag, dass seine Partei nun entscheiden wird, ob sie in die nächste Instanz gehen oder die Veranstaltung an einen anderen Ort verlegen wird.