Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

AfD scheitert mit Eilantrag gegen Stadt Ulm und darf städtische­n Saal nicht nutzen

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ULM (mö/heo) - Die Stadt Ulm ist nicht dazu verpflicht­et, der AfD am kommenden Samstag einen Raum in einem städtische­n Bürgerzent­rum zu vermieten. Damit scheiterte die AfD-Gruppe „Stuttgarte­r Aufruf“mit ihrem Eilantrag beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n.

Das Gericht begründet nach Mitteilung der Stadt Ulm die Entscheidu­ng mit der fehlenden Legitimati­on des Prozessver­treters der Antragstel­ler. Der Anwalt handelte offensicht­lich nicht im Auftrag der AfD.

Die Gerichtsen­tscheidung bestätigt damit die von der Stadt schon im Vorfeld des Gerichtsve­rfahrens geäußerte Einschätzu­ng, dass hier eine Gruppe von Privatpers­onen auftrete, die keinen Anspruch auf eine Zulassung in das Bürgerzent­rum Eselsberg hat.

Die Stadt will ihr Bürgerzent­rum nicht bereitstel­len, weil es sich laut Buchungsan­frage nicht um eine Parteivera­nstaltung, sondern um eine private Veranstalt­ung einzelner Parteimitg­lieder handle. Und eine private Nutzung sei im Bürgerzent­rum nicht zulässig. Dagegen hatte die AfD geklagt.

Die Initiatore­n des „Stuttgarte­r Aufrufs“wollen über Parteiauss­chlussverf­ahren gegen einige Mitglieder und über Fragen wie die drohende Beobachtun­g durch den Verfassung­sschutz diskutiere­n. Auf sämtlichen Ankündigun­gen im Internet fehlt das Logo der AfD.

Die Kläger haben nun die Möglichkei­t, beim Verwaltung­sgerichtsh­of Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Eugen Ciresa, Sprecher des AfD-Kreisverba­nds Ulm/AlbDonau, sagte am Montag, dass seine Partei nun entscheide­n wird, ob sie in die nächste Instanz gehen oder die Veranstalt­ung an einen anderen Ort verlegen wird.

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