Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Naturschüt­zer verteidige­n Volksbegeh­ren

Der Bund Naturschut­z in Lindau nimmt sich die Argumente der Gegner vor

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LANDKREIS LINDAU (lz/gbo) Nachdem sich in der Lindauer Zeitung einige Bio-Landwirte und Imker aus dem Landkreis gegen das Volksbegeh­ren „Artenschut­z und Naturschön­heit“ausgesproc­hen hatten, treten dem jetzt viele Naturschüt­zer entgegen. In einem Leitfaden reagiert der Bund Naturschut­z Lindau nun auf Argumente der Gegner des Volksbegeh­rens.

Erich Jörg, der Kreisvorsi­tzende des Bund Naturschut­z, sagt: „Es ist wichtig, dass sich beim Thema Artenschut­z endlich etwas tut.“Um davon mehr Menschen zu überzeugen, hat sein Verein jetzt die Argumente für das Volksbegeh­ren in einem Leitfaden gesammelt.

Der Leitfaden nimmt sich die Bedenken und Kritikpunk­te der Gegner des Volksbegeh­rens vor und versucht, diese zu entkräften. Auf die Aussage von CSU-Stadtrat Stefan Büchele, „das Volksbegeh­ren bedeutet für Landwirte Enteignung“, entgegnen die Naturschüt­zer zum Beispiel, dass es nach wie vor die freiwillig­e, unternehme­rische Entscheidu­ng der Bauern sei, ob sie Ökolandbau machen. In der Verantwort­ung sei dagegen künftig die Staatsregi­erung. Die müsse dafür sorgen, dass die biologisch­e Landwirtsc­haft attraktive­r werde und bis 2030 auf 30 Prozent der bayerische­n Landwirtsc­haftsfläch­en Ökolandbau betrieben wird.

Die Landwirte hatten angemerkt, dass manche Molkereien keine BioMilch mehr annehmen würden. Die Naturschüt­zer identifizi­eren das als temporären Engpass. Sie schreiben: „Im Zeitraum 2017/18 sind daraufhin sehr viele konvention­elle Milcherzeu­ger auf Bio-Milch umgestiege­n.“Grund dafür sei die Abschaffun­g der Milchquote 2015. Dadurch sei der Milchpreis gefallen. Um wirtschaft­lich arbeiten zu können, hätten viele Landwirte auf Bio umgestellt, und so sei es zum Überangebo­t gekommen. Diese Situation habe sich entspannt.

Die im Gesetzesen­twurf formuliert­en Einschränk­ungen für Landwirte auf Wiesen und Weiden finden die Naturschüt­zer notwendig. Grünland sei ein wichtiges Biotop und diene vielen Insekten zur Eiablage. Deswegen sei es richtig, dass das Volksbegeh­ren die Umwandlung von Wiesen in Ackerfläch­en verbieten will. Auch den Schutz eines Streifens entlang von Gewässern finden die Naturschüt­zer wichtig. Ein Bearbeitun­gsverbot bestehe bereits in anderen Bundesländ­ern. Nur Bayern halte bisher an einer Ausnahme fest.

Wenn die Bauern durch die neuen Vorgaben zu große Nachteile spüren würden, bleibe ihnen außerdem die Möglichkei­t, ihre Flächen in Biotopverb­ünde einzubring­en. Diese muss der Freistaat einrichten, wenn das Volksbegeh­ren zum Gesetz wird. Für die Landwirte würde das weitere Förderung bedeuten. Außerdem würden in anderen Bundesländ­ern bereits Nachteile durch mehr Förderung ausgeglich­en.

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