Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Naturschützer verteidigen Volksbegehren
Der Bund Naturschutz in Lindau nimmt sich die Argumente der Gegner vor
LANDKREIS LINDAU (lz/gbo) Nachdem sich in der Lindauer Zeitung einige Bio-Landwirte und Imker aus dem Landkreis gegen das Volksbegehren „Artenschutz und Naturschönheit“ausgesprochen hatten, treten dem jetzt viele Naturschützer entgegen. In einem Leitfaden reagiert der Bund Naturschutz Lindau nun auf Argumente der Gegner des Volksbegehrens.
Erich Jörg, der Kreisvorsitzende des Bund Naturschutz, sagt: „Es ist wichtig, dass sich beim Thema Artenschutz endlich etwas tut.“Um davon mehr Menschen zu überzeugen, hat sein Verein jetzt die Argumente für das Volksbegehren in einem Leitfaden gesammelt.
Der Leitfaden nimmt sich die Bedenken und Kritikpunkte der Gegner des Volksbegehrens vor und versucht, diese zu entkräften. Auf die Aussage von CSU-Stadtrat Stefan Büchele, „das Volksbegehren bedeutet für Landwirte Enteignung“, entgegnen die Naturschützer zum Beispiel, dass es nach wie vor die freiwillige, unternehmerische Entscheidung der Bauern sei, ob sie Ökolandbau machen. In der Verantwortung sei dagegen künftig die Staatsregierung. Die müsse dafür sorgen, dass die biologische Landwirtschaft attraktiver werde und bis 2030 auf 30 Prozent der bayerischen Landwirtschaftsflächen Ökolandbau betrieben wird.
Die Landwirte hatten angemerkt, dass manche Molkereien keine BioMilch mehr annehmen würden. Die Naturschützer identifizieren das als temporären Engpass. Sie schreiben: „Im Zeitraum 2017/18 sind daraufhin sehr viele konventionelle Milcherzeuger auf Bio-Milch umgestiegen.“Grund dafür sei die Abschaffung der Milchquote 2015. Dadurch sei der Milchpreis gefallen. Um wirtschaftlich arbeiten zu können, hätten viele Landwirte auf Bio umgestellt, und so sei es zum Überangebot gekommen. Diese Situation habe sich entspannt.
Die im Gesetzesentwurf formulierten Einschränkungen für Landwirte auf Wiesen und Weiden finden die Naturschützer notwendig. Grünland sei ein wichtiges Biotop und diene vielen Insekten zur Eiablage. Deswegen sei es richtig, dass das Volksbegehren die Umwandlung von Wiesen in Ackerflächen verbieten will. Auch den Schutz eines Streifens entlang von Gewässern finden die Naturschützer wichtig. Ein Bearbeitungsverbot bestehe bereits in anderen Bundesländern. Nur Bayern halte bisher an einer Ausnahme fest.
Wenn die Bauern durch die neuen Vorgaben zu große Nachteile spüren würden, bleibe ihnen außerdem die Möglichkeit, ihre Flächen in Biotopverbünde einzubringen. Diese muss der Freistaat einrichten, wenn das Volksbegehren zum Gesetz wird. Für die Landwirte würde das weitere Förderung bedeuten. Außerdem würden in anderen Bundesländern bereits Nachteile durch mehr Förderung ausgeglichen.