Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Drogendealer müssen nicht einsitzen
Vier Angeklagte kommen am Amtsgericht Tettnang mit Bewährungsund Geldstrafen davon
FRIEDRICHSHAFEN (sig) - Zwei Tage lang wurde im Amtsgericht Tettnang gegen vier Männer verhandelt, das 2017 einen florierenden Handel mit Betäubungsmitteln im Raum Friedrichshafen, Markdorf und Tettnang betrieben hat.
Am Montag wurden die beiden Hauptangeklagten zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie zu 21 Monaten verurteilt. Außerdem müssen sie mehrere Tausend Euro an den Bewährungshilfeverein Ravensburg abgeben. Gnädiger kamen die beiden nach dem Jugendstrafrecht Verurteilten davon: Für sie gab es Geldstrafen und erzieherische Auflagen.
Das Wichtigste für alle vier: Sie müssen nicht einsitzen, auch wenn einer der beiden Hauptangeklagten zum Prozessauftakt den Wunsch geäußert hatte, er möge dann bitte mit seinem Kumpel ein Zimmer teilen dürfen.
Die vier Männer aus dem östlichen Bodenseekreis, die heute 20 und 28 Jahre alt sind, sollen laut Anklageschrift mit dem Verkauf von Marihuana, Amphetaminen und anderen Betäubungsmitteln in großen Mengen knapp 12 000 Euro erwirtschaftet haben. Ihenn wird der unerlaubte Besitz und das Handel treiben in 14 Fällen vorgeworfen.
Der Gramm-Preis schwankte dabei zwischen acht und 12,50 Euro, der Wirkstoffgehalt soll teilweise bei 14,81 Prozent gelegen haben. Und die Männer haben nicht nur angekauft und verkauft, sie waren auch Konsumenten, wie sie unisono vor dem Schöffengericht einräumten.
Richter Martin Hussels-Eichhorn und seine Schöffen berücksichtigten bei ihrer intensiven Urteilssuche die Geständnisse, die viele Monate zurückliegenden Straftaten und die eingeschlagenen Wege der Angeklagten, die Hoffnung auf ein künftig straffreies Leben machen.
So steht einer der beiden nach dem Jugendstrafrecht Verurteilten vor dem Abschluss seiner Ausbildung, verbunden mit einem Arbeitsvertrag im Familienbetrieb des Vaters. Ein anderer scheint mit Kind und Partnerin im straffreien Leben angekommen zu sein.
War es Mittäterschaft oder Beihilfe, war er Täter oder Gehilfe? Diese Wertungsfrage stellte sich das Gericht im Fall eines der jüngeren Angeklagten, der die Kontakte zur Kundschaft hatte.
Freuen darf sich der Bewährungshilfeverein Ravensburg, dem die auferlegten Tagessätze zugutekommen. Mit der Auflage von 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit und nachzuweisender Einzelberatung versuchte das Gericht, mit seinem Urteil erzieherisch einzuwirken. Die Bewährungszeit ist auf drei Jahre angesetzt. Ein begleitender Bewährungshelfer wird allerdings nicht immer ins Urteil geschrieben. Den hielt Richter Husssels-Eichhorn bei einem Angeklagten für nicht erforderlich: „Sie sind alt und klug genug“, sagte er zu ihm.