Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Drogendeal­er müssen nicht einsitzen

Vier Angeklagte kommen am Amtsgerich­t Tettnang mit Bewährungs­und Geldstrafe­n davon

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FRIEDRICHS­HAFEN (sig) - Zwei Tage lang wurde im Amtsgerich­t Tettnang gegen vier Männer verhandelt, das 2017 einen florierend­en Handel mit Betäubungs­mitteln im Raum Friedrichs­hafen, Markdorf und Tettnang betrieben hat.

Am Montag wurden die beiden Hauptangek­lagten zu Bewährungs­strafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie zu 21 Monaten verurteilt. Außerdem müssen sie mehrere Tausend Euro an den Bewährungs­hilfeverei­n Ravensburg abgeben. Gnädiger kamen die beiden nach dem Jugendstra­frecht Verurteilt­en davon: Für sie gab es Geldstrafe­n und erzieheris­che Auflagen.

Das Wichtigste für alle vier: Sie müssen nicht einsitzen, auch wenn einer der beiden Hauptangek­lagten zum Prozessauf­takt den Wunsch geäußert hatte, er möge dann bitte mit seinem Kumpel ein Zimmer teilen dürfen.

Die vier Männer aus dem östlichen Bodenseekr­eis, die heute 20 und 28 Jahre alt sind, sollen laut Anklagesch­rift mit dem Verkauf von Marihuana, Amphetamin­en und anderen Betäubungs­mitteln in großen Mengen knapp 12 000 Euro erwirtscha­ftet haben. Ihenn wird der unerlaubte Besitz und das Handel treiben in 14 Fällen vorgeworfe­n.

Der Gramm-Preis schwankte dabei zwischen acht und 12,50 Euro, der Wirkstoffg­ehalt soll teilweise bei 14,81 Prozent gelegen haben. Und die Männer haben nicht nur angekauft und verkauft, sie waren auch Konsumente­n, wie sie unisono vor dem Schöffenge­richt einräumten.

Richter Martin Hussels-Eichhorn und seine Schöffen berücksich­tigten bei ihrer intensiven Urteilssuc­he die Geständnis­se, die viele Monate zurücklieg­enden Straftaten und die eingeschla­genen Wege der Angeklagte­n, die Hoffnung auf ein künftig straffreie­s Leben machen.

So steht einer der beiden nach dem Jugendstra­frecht Verurteilt­en vor dem Abschluss seiner Ausbildung, verbunden mit einem Arbeitsver­trag im Familienbe­trieb des Vaters. Ein anderer scheint mit Kind und Partnerin im straffreie­n Leben angekommen zu sein.

War es Mittätersc­haft oder Beihilfe, war er Täter oder Gehilfe? Diese Wertungsfr­age stellte sich das Gericht im Fall eines der jüngeren Angeklagte­n, der die Kontakte zur Kundschaft hatte.

Freuen darf sich der Bewährungs­hilfeverei­n Ravensburg, dem die auferlegte­n Tagessätze zugutekomm­en. Mit der Auflage von 50 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit und nachzuweis­ender Einzelbera­tung versuchte das Gericht, mit seinem Urteil erzieheris­ch einzuwirke­n. Die Bewährungs­zeit ist auf drei Jahre angesetzt. Ein begleitend­er Bewährungs­helfer wird allerdings nicht immer ins Urteil geschriebe­n. Den hielt Richter Husssels-Eichhorn bei einem Angeklagte­n für nicht erforderli­ch: „Sie sind alt und klug genug“, sagte er zu ihm.

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