Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Zeller wirft nach einer Woche hin
Kurz nach der Rückkehr ins Rathaus gibt die Bolsterlanger Bürgermeisterin auf
BOLSTERLANG - Ihren sofortigen Rücktritt hat die Bolsterlanger Bürgermeisterin Monika Zeller (Freie Wählergemeinschaft) gegenüber dem Gemeinderat erklärt. Das Gremium akzeptierte die Entscheidung. Zeller zieht damit die Konsequenzen aus dem Disziplinarverfahren gegen sie. „Die nunmehr zwei Jahre andauernden Ermittlungen und Vorkommnisse gegen mich haben mich derart angegriffen, dass ich mich nicht mehr dazu in der Lage sehe, dieses verantwortungsvolle Amt bis zum Ende der Wahlperiode mit der erforderlichen Kraft auszufüllen“, begründet die 58-Jährige ihre Entscheidung. Die Rathauschefin war, wie berichtet, im Juni 2018 vorläufig suspendiert worden, weil sie im Verdacht steht, der Reichsbürger-Bewegung nahezustehen. Zudem wurde ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet.
Vor einer Woche hatte Zeller das Amt wieder übernommen. Das Verwaltungsgericht hatte ihre vorläufige Dienstenthebung ausgesetzt. Die Richter sahen keine ausreichenden Anhaltspunkte, dass die Bürgermeisterin der Reichsbürgerbewegung angehöre und deren Gedankengut teile. Die Suspendierung sei deshalb nicht angemessen, ihr Verhalten „möglicherweise lediglich Ausdruck von Naivität und Unbedarftheit“. „Wäre es dabei geblieben, hätte mir dies die notwendige Motivation gegeben, weiterzumachen“, erklärte Zeller jetzt. Doch die Landesanwaltschaft legte Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung ein. „Das lässt erwarten, dass das angestrengte Disziplinarverfahren mit Sicherheit nicht vor dem Ende der Wahlperiode im Mai 2020 rechtskräftig abgeschlossen sein wird“, heißt es in der Erklärung. „Eine derart lange Phase der Unsicherheit ist auch der Bevölkerung von Bolsterlang nicht mehr zuzumuten.“
Die Landesanwaltschaft wirft Zeller vor, einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und dabei reichsbürgertypische Angaben gemacht zu haben. Die sogenannten „gelben Scheine“gelten in der Szene als Ausweisersatz. Zudem habe Zeller den Vortrag eines Reichsbürgers in Gemeinderäumen nicht unterbunden. Ihr Verhalten wertete die Landesanwaltschaft als Verstoß gegen die Dienstpflicht, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und für diese einzutreten.
In ihrer Rücktrittserklärung weist Zeller die Vorwürfe erneut zurück. „Ich versichere an dieser Stelle noch einmal meine Treue zur Verfassung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland, auf die ich zu Beginn meiner Amtszeit im Jahr 2008 einen Eid geschworen habe“, teilt Zeller mit. „Um diese Verfassungstreue zu belegen, werde ich mich weiter gegen das Disziplinarverfahren zur Wehr setzen.“
Über dessen Ausgang entscheidet das Verwaltungsgericht. Das Bayerische Disziplinargesetz sieht bei ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten als Maßnahmen den Verweis, die Geldbuße und im schlimmsten Fall die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vor. Die Disziplinarkammer hatte im Eilverfahren erklärt, die Prognose der Landesanwaltschaft nicht zu teilen, dass das Verfahren mit der Amtsenthebung Zellers enden werde. Der Entscheidung der Richter ist Zeller jetzt mit ihrem Rücktritt zuvorgekommen.