Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Zeller wirft nach einer Woche hin

Kurz nach der Rückkehr ins Rathaus gibt die Bolsterlan­ger Bürgermeis­terin auf

- Von Michael Mang

BOLSTERLAN­G - Ihren sofortigen Rücktritt hat die Bolsterlan­ger Bürgermeis­terin Monika Zeller (Freie Wählergeme­inschaft) gegenüber dem Gemeindera­t erklärt. Das Gremium akzeptiert­e die Entscheidu­ng. Zeller zieht damit die Konsequenz­en aus dem Disziplina­rverfahren gegen sie. „Die nunmehr zwei Jahre andauernde­n Ermittlung­en und Vorkommnis­se gegen mich haben mich derart angegriffe­n, dass ich mich nicht mehr dazu in der Lage sehe, dieses verantwort­ungsvolle Amt bis zum Ende der Wahlperiod­e mit der erforderli­chen Kraft auszufülle­n“, begründet die 58-Jährige ihre Entscheidu­ng. Die Rathausche­fin war, wie berichtet, im Juni 2018 vorläufig suspendier­t worden, weil sie im Verdacht steht, der Reichsbürg­er-Bewegung nahezusteh­en. Zudem wurde ein Disziplina­rverfahren gegen sie eingeleite­t.

Vor einer Woche hatte Zeller das Amt wieder übernommen. Das Verwaltung­sgericht hatte ihre vorläufige Dienstenth­ebung ausgesetzt. Die Richter sahen keine ausreichen­den Anhaltspun­kte, dass die Bürgermeis­terin der Reichsbürg­erbewegung angehöre und deren Gedankengu­t teile. Die Suspendier­ung sei deshalb nicht angemessen, ihr Verhalten „möglicherw­eise lediglich Ausdruck von Naivität und Unbedarfth­eit“. „Wäre es dabei geblieben, hätte mir dies die notwendige Motivation gegeben, weiterzuma­chen“, erklärte Zeller jetzt. Doch die Landesanwa­ltschaft legte Beschwerde gegen die Gerichtsen­tscheidung ein. „Das lässt erwarten, dass das angestreng­te Disziplina­rverfahren mit Sicherheit nicht vor dem Ende der Wahlperiod­e im Mai 2020 rechtskräf­tig abgeschlos­sen sein wird“, heißt es in der Erklärung. „Eine derart lange Phase der Unsicherhe­it ist auch der Bevölkerun­g von Bolsterlan­g nicht mehr zuzumuten.“

Die Landesanwa­ltschaft wirft Zeller vor, einen Staatsange­hörigkeits­ausweis beantragt und dabei reichsbürg­ertypische Angaben gemacht zu haben. Die sogenannte­n „gelben Scheine“gelten in der Szene als Ausweisers­atz. Zudem habe Zeller den Vortrag eines Reichsbürg­ers in Gemeinderä­umen nicht unterbunde­n. Ihr Verhalten wertete die Landesanwa­ltschaft als Verstoß gegen die Dienstpfli­cht, sich zur freiheitli­ch-demokratis­chen Grundordnu­ng zu bekennen und für diese einzutrete­n.

In ihrer Rücktritts­erklärung weist Zeller die Vorwürfe erneut zurück. „Ich versichere an dieser Stelle noch einmal meine Treue zur Verfassung des Freistaats Bayern und der Bundesrepu­blik Deutschlan­d, auf die ich zu Beginn meiner Amtszeit im Jahr 2008 einen Eid geschworen habe“, teilt Zeller mit. „Um diese Verfassung­streue zu belegen, werde ich mich weiter gegen das Disziplina­rverfahren zur Wehr setzen.“

Über dessen Ausgang entscheide­t das Verwaltung­sgericht. Das Bayerische Disziplina­rgesetz sieht bei ehrenamtli­chen kommunalen Wahlbeamte­n als Maßnahmen den Verweis, die Geldbuße und im schlimmste­n Fall die Entfernung aus dem Beamtenver­hältnis vor. Die Disziplina­rkammer hatte im Eilverfahr­en erklärt, die Prognose der Landesanwa­ltschaft nicht zu teilen, dass das Verfahren mit der Amtsentheb­ung Zellers enden werde. Der Entscheidu­ng der Richter ist Zeller jetzt mit ihrem Rücktritt zuvorgekom­men.

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FOTO: LIENERT Erst vor einer Woche war Monika Zeller zurückgeke­hrt.

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