Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Kampfhunde-Verordnung

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Einteilung Kampfhunde werden nach der bayerische­n Verordnung über Hunde mit gesteigert­er Aggressivi­tät und Gefährlich­keit in drei Kategorien eingeteilt: Kategorie I: Für Pitbull, Bandog, Staffordsh­ire Bullterrie­r, American Staffordsh­ire Terrier, Tosa-Inu sowie für alle Kreuzungen dieser Rassen untereinan­der oder mit anderen Hunden ist eine Genehmigun­g zum Halten erforderli­ch. Kategorie II: Alano, American Bulldog, Bullmastif­f, Bullterrie­r, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn im Einzelfall durch Sachverstä­ndigenguta­chten nachgewies­en wird, dass das Tier keine gesteigert­e Aggressivi­tät und Gefährlich­keit aufweist. In diesem Fall wird ein sogenannte­s Negativzeu­gnis erteilt. Kategorie III: Ergänzend zu dieser rassespezi­fischen Einstufung erlaubt die Verordnung die Einordnung eines Hundes als „Kampfhund“im Einzelfall aufgrund seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigert­en Aggressivi­tät oder Gefährlich­keit.

Strafen Die Haltung eines Kampfhunde­s ohne gemeindlic­he Erlaubnis kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro, die Züchtung eines Kampfhunde­s mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. (az)

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