Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Kampfhunde-Verordnung
Einteilung Kampfhunde werden nach der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in drei Kategorien eingeteilt: Kategorie I: Für Pitbull, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu sowie für alle Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden ist eine Genehmigung zum Halten erforderlich. Kategorie II: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn im Einzelfall durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. In diesem Fall wird ein sogenanntes Negativzeugnis erteilt. Kategorie III: Ergänzend zu dieser rassespezifischen Einstufung erlaubt die Verordnung die Einordnung eines Hundes als „Kampfhund“im Einzelfall aufgrund seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit.
Strafen Die Haltung eines Kampfhundes ohne gemeindliche Erlaubnis kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro, die Züchtung eines Kampfhundes mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. (az)