Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Lausanner Gericht entscheide­t zugunsten Deutschlan­ds

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LAUSANNE (dpa) - In einem Rechtsstre­it um verscholle­ne DDRVermöge­n hat das Schweizer Bundesgeri­cht zugunsten Deutschlan­ds entschiede­n. Die deutsche Bundesanst­alt für vereinigun­gsbedingte Sonderaufg­aben (BvS), früher Treuhandan­stalt Berlin, hatte die Schweizer Bank Julius Bär auf Rückzahlun­g von mehr als 100 Millionen Franken (heute 88 Millionen Euro) plus Zinsen verklagt. Das Bundesgeri­cht in Lausanne entschied, Verantwort­liche der Bank hätten „elementare Sorgfaltsp­flichten verletzt“. Deshalb müssten alle Beträge ersetzt werden, die seit dem 11. Juni 1990 abgeflosse­n sind. Das Urteil wurde am Mittwoch veröffentl­icht. Die BvS versucht seit Jahren, Gelder zurückzuho­len, die Mitglieder der einstigen DDRStaatsp­artei SED kurz nach der Wende 1990 beiseite geschafft haben sollen.

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