Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Lausanner Gericht entscheidet zugunsten Deutschlands
LAUSANNE (dpa) - In einem Rechtsstreit um verschollene DDRVermögen hat das Schweizer Bundesgericht zugunsten Deutschlands entschieden. Die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), früher Treuhandanstalt Berlin, hatte die Schweizer Bank Julius Bär auf Rückzahlung von mehr als 100 Millionen Franken (heute 88 Millionen Euro) plus Zinsen verklagt. Das Bundesgericht in Lausanne entschied, Verantwortliche der Bank hätten „elementare Sorgfaltspflichten verletzt“. Deshalb müssten alle Beträge ersetzt werden, die seit dem 11. Juni 1990 abgeflossen sind. Das Urteil wurde am Mittwoch veröffentlicht. Die BvS versucht seit Jahren, Gelder zurückzuholen, die Mitglieder der einstigen DDRStaatspartei SED kurz nach der Wende 1990 beiseite geschafft haben sollen.