Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Mindestlohn für Angestellte von Firmen im Ausland
COTTBUS (dpa) - Arbeitnehmer, die im Ausland angestellt sind, aber in Deutschland arbeiten, müssen Mindestlohn erhalten. Das entschied das Finanzgericht BerlinBrandenburg. Das Gericht wies damit Klagen polnischer Speditionen gegen die Geltung des Mindestlohngesetzes zurück. Die Urteile vom 16. Januar seien aber noch nicht rechtskräftig, sagte ein Sprecher. Nach Sicht der Richter verstößt die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns weder gegen Europanoch gegen Verfassungsrecht.