Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Mindestloh­n für Angestellt­e von Firmen im Ausland

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COTTBUS (dpa) - Arbeitnehm­er, die im Ausland angestellt sind, aber in Deutschlan­d arbeiten, müssen Mindestloh­n erhalten. Das entschied das Finanzgeri­cht BerlinBran­denburg. Das Gericht wies damit Klagen polnischer Speditione­n gegen die Geltung des Mindestloh­ngesetzes zurück. Die Urteile vom 16. Januar seien aber noch nicht rechtskräf­tig, sagte ein Sprecher. Nach Sicht der Richter verstößt die Pflicht zur Zahlung des Mindestloh­ns weder gegen Europanoch gegen Verfassung­srecht.

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