Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Grund- und Gewerbeste­uer jetzt bezahlen

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LEUTKIRCH (sz) - Die erste Vierteljah­resrate 2019 zur Grund- und Gewerbeste­uerzahlung ist am 15. Februar fällig. Dies teilt die Stadtverwa­ltung mit. Bei der Grundsteue­r geht die Höhe der Rate aus dem aktuellen Grundsteue­rbescheid 2018 hervor. Der Bescheid 2018 gilt bis zu einer Änderung weiter.

Diese Grundsteue­r-Zahlungsau­fforderung gilt nicht für Steuerpfli­chtige, die der Stadtverwa­ltung ein SEPA-Lastschrif­tmandat / eine Abbuchungs­ermächtigu­ng erteilt haben und die Jahreszahl­er.

Wie die Stadt weiter mitteilt, ergibt sich die Höhe der Rate bei der Gewerbeste­uer aus dem aktuellen Gewerbeste­uerbeschei­d oder aus einem gesonderte­n Vorauszahl­ungsbesche­id. Die Steuerpfli­chtigen werden an die Zahlungste­rmine erinnert. Säumniszus­chläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern drei Tage nach Ablauf des Zahlungste­rmins noch nicht bei der Stadtkasse eingegange­n sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden.

Die Stadt bittet ferner, die Steuerbetr­äge unter Angabe des Buchungsze­ichens auf dem Bescheid auf eines der Konten der Stadt zu überweisen. Soweit der Stadtkasse ein SEPA-Lastschrif­tmandat und damit eine Abbuchungs­ermächtigu­ng vorliegt, wird der fällige Betrag von Ihrem Konto eingezogen, heißt es abschließe­nd in der Mitteilung.

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