Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Grund- und Gewerbesteuer jetzt bezahlen
LEUTKIRCH (sz) - Die erste Vierteljahresrate 2019 zur Grund- und Gewerbesteuerzahlung ist am 15. Februar fällig. Dies teilt die Stadtverwaltung mit. Bei der Grundsteuer geht die Höhe der Rate aus dem aktuellen Grundsteuerbescheid 2018 hervor. Der Bescheid 2018 gilt bis zu einer Änderung weiter.
Diese Grundsteuer-Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Stadtverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat / eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben und die Jahreszahler.
Wie die Stadt weiter mitteilt, ergibt sich die Höhe der Rate bei der Gewerbesteuer aus dem aktuellen Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid. Die Steuerpflichtigen werden an die Zahlungstermine erinnert. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern drei Tage nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bei der Stadtkasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden.
Die Stadt bittet ferner, die Steuerbeträge unter Angabe des Buchungszeichens auf dem Bescheid auf eines der Konten der Stadt zu überweisen. Soweit der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat und damit eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, wird der fällige Betrag von Ihrem Konto eingezogen, heißt es abschließend in der Mitteilung.