Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Amtsgericht Wangen verurteilt Arzt zu Geldstrafe
Gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen – Dennoch kein Berufsverbot
WANGEN - Wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen hatte sich ein Augenarzt aus der Region vor dem Amtsgericht Wangen verantworten müssen. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Richter bezeichnete die Verhandlung „unabhängig von ihrem Ausgang“lediglich als „Mosaiksteinchen“der generellen „finanziellen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Problematik“des ehemaligen Augenarztes. Aus gesundheitlichen Gründen, und da seine letzte Mitarbeiterin aufhörte, hatte er seine Praxis aufgegeben. Sie soll nun verkauft werden.
Zudem hat der der Angeklagte aktuell Schulden von mehreren Millionen Euro. Zurzeit befindet er sich wegen Burnout-Syndrom in einer Klinik. Doch damit nicht genug: Aktuell laufen weitere gerichtliche Verfahren parallel noch gegen ihn.
Vor dem Wangener Amtsgericht wurden nun zwei Vorfälle aus der Vergangenheit behandelt: Im Jahre 2012 soll der Angeklagte an einer Patientin eine Operation ohne deren schriftliche Einwilligung durchgeführt haben. Zu zwei Operationen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen habe die Patientin ihre Einwilligung gegeben.
Zwei Vorfälle aus der Vergangenheit behandelt
Am zweiten Behandlungstag suchte ihn die Patientin direkt morgens auf, um ihm mitzuteilen, sie würde auf dem behandelten Auge unscharf sehen. Der Augenarzt beschloss nun, eventuell um einen von ihm begangenen Fehler auszubügeln, das gleiche Auge erneut zu operieren, allerdings ohne eine weitere schriftliche Einwilligung der Patientin. Ihre Sehfähigkeit habe sich seitdem verschlechtert.
Der andere Fall ereignete sich 2015. Er habe damals fälschlicherweise behauptet, würde eine Patientin sich nicht seiner Augenoperation unterziehen, dürfe sie mit ihren Augenwerten nicht mehr Auto fahren. Nach der OP war sie auf dem behandelten Auge beinahe erblindet.
Der Rechtsanwalt betonte, sein Mandant sei beim ersten Vorfall davon ausgegangen, die Einwilligung für die Augenoperationen schließe auch den kleinen Korrektureingriff mit ein. Was den zweiten Vorfall betrifft, habe sein Mandant die Patientin nicht vorsätzlich falsch informiert, sondern habe einfach die Notwendigkeit einer Augenbehandlung festgestellt. „Außerdem, Arztgeräte sind gesetzlich keine ,gefährlichen Werkzeuge’, deswegen sprechen wir höchstens von fahrlässiger, einfacher Körperverletzung in zwei Fällen“, so der Rechtsanwalt.
Die Staatsanwältin erklärte daraufhin, „jeder ärztliche Eingriff ist eine Körperverletzung, man erhält nur dann keine Strafe, wenn eine Einwilligung vorhanden ist“. In dem Punkt, dass es sich nicht um gefährliche Körperverletzung handelt, war sie mit der Meinung des Rechtsanwaltes konform. Dennoch „hätte die erste Geschädigte rechtzeitig belehrt werden müssen“. Da man dem Augenarzt jedoch keine Absicht unterstellen könne, handele es sich um Fahrlässigkeit, so die Staatsanwältin weiter. Da der Angeklagte ihrer Meinung nach keine Fehlereinsicht zeigte, forderte sie neben einer Bewährungsstrafe von acht Monaten auch ein Berufsverbot.
„Ich sehe keine Veranlassung für ein Berufsverbot, auch wenn mein Mandant in seiner Situation höchstwahrscheinlich sowieso nicht mehr seinen Beruf ausüben kann“, so der Rechtsanwalt. „Ich glaube nicht, dass ein stark beeinträchtigter Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.“
Am Ende verurteilte der Richter den Angeklagten zu einer Geldstrafe, aufgeteilt in 90 Tagessätze. Berufsverbot bekam er keines verhängt, da auch der Richter sagte, er und die Schöffen „denken nicht, dass die in ihrer Situation eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellen“.