Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Störfallbetrieb
Definition: Als Störfallbetrieb wird ein Unternehmen bezeichnet, in dem gefährliche Stoffe benutzt und gelagert werden, die potenziell einen Störfall auslösen können.
Pflichten: Die Betreiber sind durch die Störfallverordnung verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, ein Konzept zum Sicherheitsmanagement aufzustellen und die Öffentlichkeit zu informieren. GmbH: Die Firma verwendet bei der Produktion ihrer Schaumstoffe unter anderem den Stoff Toluylendiisocyanat (TDI). Bei der Freisetzung einer größeren Mengen TDI kann es zu einem Störfall kommen. Der Stoff gilt als giftig und wassergefährdend. Wenn bei Metzeler bestimmte Stoffe in Brand geraten, kann im Rauch in geringen Mengen Cyanwasserstoff entstehen. Allerdings zeigen laut der Firma ein Sicherheitsbericht und eine geprüfte Sicherheitsanalyse, dass aufgrund der geringen Konzentration keine Gefährdung der Umgebung zu befürchten ist. Die Anlagen und Gebäude der Metzeler GmbH sind mit vollautomatischen Löschanlagen ausgerüstet. Zudem gibt es eine Werksfeuerwehr. (vog)