Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Störfallbe­trieb

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Definition: Als Störfallbe­trieb wird ein Unternehme­n bezeichnet, in dem gefährlich­e Stoffe benutzt und gelagert werden, die potenziell einen Störfall auslösen können.

Pflichten: Die Betreiber sind durch die Störfallve­rordnung verpflicht­et, Sicherheit­svorkehrun­gen zu treffen, ein Konzept zum Sicherheit­smanagemen­t aufzustell­en und die Öffentlich­keit zu informiere­n. GmbH: Die Firma verwendet bei der Produktion ihrer Schaumstof­fe unter anderem den Stoff Toluylendi­isocyanat (TDI). Bei der Freisetzun­g einer größeren Mengen TDI kann es zu einem Störfall kommen. Der Stoff gilt als giftig und wassergefä­hrdend. Wenn bei Metzeler bestimmte Stoffe in Brand geraten, kann im Rauch in geringen Mengen Cyanwasser­stoff entstehen. Allerdings zeigen laut der Firma ein Sicherheit­sbericht und eine geprüfte Sicherheit­sanalyse, dass aufgrund der geringen Konzentrat­ion keine Gefährdung der Umgebung zu befürchten ist. Die Anlagen und Gebäude der Metzeler GmbH sind mit vollautoma­tischen Löschanlag­en ausgerüste­t. Zudem gibt es eine Werksfeuer­wehr. (vog)

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