Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Pflegefamilien sollen Kindeswohl dienen
Welche Gründe gibt es für die Unterbringung in Vollzeitpflege?
Die häufigsten Gründe sind Vernachlässigung und/oder körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt in der Familie.
Wie werden Pflegeeltern ausgewählt?
Das Jugendamt überprüft die Eignung der Pflegeeltern vor der Unterbringung des Kindes. In der Regel finden mehrere Gespräche statt, davon mindestens eines während eines Hausbesuchs. Die Bewerber nehmen an Vorbereitungsseminaren teil.
Wie kontrolliert das Jugendamt die Pflegefamilien?
Das Jugendamt soll laut Sozialgesetzbuch im Einzelfall an Ort und Stelle prüfen, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes förderliche Erziehung gewährleistet. Konkrete Anforderungen zu der Zusammenarbeit gibt es nicht. Hausbesuche sind in der Regel angemeldet. Für einen unangemeldeten Besuch sind gewichtige Gründe erforderlich – etwa Hinweise über eine Gefährdung des Kindeswohls. (lsw)