Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Pflegefami­lien sollen Kindeswohl dienen

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Welche Gründe gibt es für die Unterbring­ung in Vollzeitpf­lege?

Die häufigsten Gründe sind Vernachläs­sigung und/oder körperlich­e, psychische oder sexuelle Gewalt in der Familie.

Wie werden Pflegeelte­rn ausgewählt?

Das Jugendamt überprüft die Eignung der Pflegeelte­rn vor der Unterbring­ung des Kindes. In der Regel finden mehrere Gespräche statt, davon mindestens eines während eines Hausbesuch­s. Die Bewerber nehmen an Vorbereitu­ngsseminar­en teil.

Wie kontrollie­rt das Jugendamt die Pflegefami­lien?

Das Jugendamt soll laut Sozialgese­tzbuch im Einzelfall an Ort und Stelle prüfen, ob die Pflegepers­on eine dem Wohl des Kindes förderlich­e Erziehung gewährleis­tet. Konkrete Anforderun­gen zu der Zusammenar­beit gibt es nicht. Hausbesuch­e sind in der Regel angemeldet. Für einen unangemeld­eten Besuch sind gewichtige Gründe erforderli­ch – etwa Hinweise über eine Gefährdung des Kindeswohl­s. (lsw)

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