Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Berichte über rassistische Chats sind erlaubt
KARLSRUHE (lsw) - Die Zeitung „Kontext“darf weiterhin über einen Mitarbeiter von zwei AfD-Landtagsabgeordneten namentlich berichten und ihm rassistische Äußerungen aus privaten FacebookProtokollen zuordnen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied am Mittwoch, dass das Blatt den Namen des Mannes nennen, ihn als Autor menschenverachtender, rassistischer und demokratiefeindlicher Posts bezeichnen und aus den Protokollen zitieren kann. Dies hatte das Landgericht Mannheim dem Blatt im August vergangenen Jahres noch per einstweiliger Verfügung untersagt.