Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Verletzte Tiere – was ist zu tun?
Tierschutzverein Wangen informiert und gibt Tipps
WANGEN - Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit werden Tiere oft übersehen, wenn sie die Straße überqueren. Werden sie dann von einem Auto erfasst, bleiben sie oft verletzt am Straßenrand liegen. Der Tierschutzverein Wangen gibt Tipps, wie man sich verhält und wer im Falle einer tierärztlichen Behandlung, die Kosten trägt.
Wer ein verletztes Haustier am Straßenrand entdeckt, sollte nicht wegsehen. Diese Tiere sind hilflos und angewiesen auf die Unterstützung des Menschen. Gerade bei Hunden oder Katzen ist es wichtig, dass man sich ihnen ruhig nähert. Oft stehen sie unter Schock oder sie versuchen trotz Verletzung noch in Panik zu flüchten. Wer eine Decke im Auto hat, kann diese auf das Tier legen. Stark blutende Wunden können mit einem sauberen Tuch abgebunden werden. Bei bewusstlosen Tieren kann man eine Herzmassage machen und die Zunge nach außen lagern. Fährt man mit dem Tier zu einem Tierarzt, müsse man wissen, dass dieser der beruflichen Ethik nach verpflichtet sei lebenserhaltende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten. Er prüft auch, ob ein Tier gechippt ist oder im Ohr tätowiert ist. So könne man in den meisten Fällen den Besitzer ausfindig machen.
Sollte das Tier dennoch keinem Eigentümer zugeordnet werden können, muss geklärt werden, wer die Kosten trägt. Ein Tierarzt könne prüfen, ob die Gemeinde die Zahlungsverantwortung übernimmt. Die meisten Gemeinden- und auch Wangenhaben mit den ortsansässigen Tierheimen einen sogenannten „Fundtiervertrag“. Dieser regle die Kostenübernahme.
Das heißt, dass in den meisten Fällen das Tierheim oder der Tierschutzverein die Kosten übernimmt. Da das Tierheim von Tierärzten betreut wird, kann bei einem Notfall mit Hund, Katze oder sonstigen Haustieren auch diese Nummer anrufen oder je nach Tageszeit gleich hinfahren.
Tierärzte und Tierkliniken eine kostenfreie Behandlung
Eine weitere Möglichkeit ist ein Anruf bei der Polizei. Laut Tierärztin Anette Albus sei diese im Besitz eines Schlüssel für das Tierheim. Aufgefundene Hunde könnten damit zu jeder Tages- und Nachtzeit in eine Box gebracht werden, sofern das Tier nicht unmittelbar tierärztliche Hilfe benötigt.
Etwas anders verhält es sich bei den Wildtieren. Dafür sei die Stadt nicht zuständig. Jedoch bieten hier zahlreiche Tierärzte und Tierkliniken eine kostenfreie Behandlung für zum Beispiel Eichhörnchen oder Igel an. Dies sollte aber im Vorfeld abgeklärt werden. Bei jagdbaren Tieren wie Fuchs, Reh, Wildschwein und so weiter muss der Jäger oder die Polizei informiert werden. Laut Tierärztin Anette Albus hätten Tiere -wie auch Menschen- im Fall einer starken Verletzung einen sehr hohen Adrenalinausstoß. Die befähige ein Individuum noch unter Schmerzen sich fortzubewegen oder im Falle eines Tieres – zu flüchten.
Wer ein Reh anfährt und anhält, um nach ihm zu schauen, dem kann es passieren, dass es nicht mehr auffindbar ist. Auch hier muss in jedem Fall die Polizei oder der Jäger informiert werden. „ Diese haben dann die Möglichkeit mit Jagdhunden das Tier aufzuspüren. Sei es um ihm zu helfen oder es zu erlösen“, erklärt Albus.
Telefonnummern für den Notfall: Tierheim Karbach 07522 / 6213, Polizei Wangen 07522 / 9840 Tierschutzverein Wangen 07522 / 2639172