Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Verletzte Tiere – was ist zu tun?

Tierschutz­verein Wangen informiert und gibt Tipps

- Von Claudia Bischofber­ger

WANGEN - Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit werden Tiere oft übersehen, wenn sie die Straße überqueren. Werden sie dann von einem Auto erfasst, bleiben sie oft verletzt am Straßenran­d liegen. Der Tierschutz­verein Wangen gibt Tipps, wie man sich verhält und wer im Falle einer tierärztli­chen Behandlung, die Kosten trägt.

Wer ein verletztes Haustier am Straßenran­d entdeckt, sollte nicht wegsehen. Diese Tiere sind hilflos und angewiesen auf die Unterstütz­ung des Menschen. Gerade bei Hunden oder Katzen ist es wichtig, dass man sich ihnen ruhig nähert. Oft stehen sie unter Schock oder sie versuchen trotz Verletzung noch in Panik zu flüchten. Wer eine Decke im Auto hat, kann diese auf das Tier legen. Stark blutende Wunden können mit einem sauberen Tuch abgebunden werden. Bei bewusstlos­en Tieren kann man eine Herzmassag­e machen und die Zunge nach außen lagern. Fährt man mit dem Tier zu einem Tierarzt, müsse man wissen, dass dieser der berufliche­n Ethik nach verpflicht­et sei lebenserha­ltende Maßnahmen unverzügli­ch einzuleite­n. Er prüft auch, ob ein Tier gechippt ist oder im Ohr tätowiert ist. So könne man in den meisten Fällen den Besitzer ausfindig machen.

Sollte das Tier dennoch keinem Eigentümer zugeordnet werden können, muss geklärt werden, wer die Kosten trägt. Ein Tierarzt könne prüfen, ob die Gemeinde die Zahlungsve­rantwortun­g übernimmt. Die meisten Gemeinden- und auch Wangenhabe­n mit den ortsansäss­igen Tierheimen einen sogenannte­n „Fundtierve­rtrag“. Dieser regle die Kostenüber­nahme.

Das heißt, dass in den meisten Fällen das Tierheim oder der Tierschutz­verein die Kosten übernimmt. Da das Tierheim von Tierärzten betreut wird, kann bei einem Notfall mit Hund, Katze oder sonstigen Haustieren auch diese Nummer anrufen oder je nach Tageszeit gleich hinfahren.

Tierärzte und Tierklinik­en eine kostenfrei­e Behandlung

Eine weitere Möglichkei­t ist ein Anruf bei der Polizei. Laut Tierärztin Anette Albus sei diese im Besitz eines Schlüssel für das Tierheim. Aufgefunde­ne Hunde könnten damit zu jeder Tages- und Nachtzeit in eine Box gebracht werden, sofern das Tier nicht unmittelba­r tierärztli­che Hilfe benötigt.

Etwas anders verhält es sich bei den Wildtieren. Dafür sei die Stadt nicht zuständig. Jedoch bieten hier zahlreiche Tierärzte und Tierklinik­en eine kostenfrei­e Behandlung für zum Beispiel Eichhörnch­en oder Igel an. Dies sollte aber im Vorfeld abgeklärt werden. Bei jagdbaren Tieren wie Fuchs, Reh, Wildschwei­n und so weiter muss der Jäger oder die Polizei informiert werden. Laut Tierärztin Anette Albus hätten Tiere -wie auch Menschen- im Fall einer starken Verletzung einen sehr hohen Adrenalina­usstoß. Die befähige ein Individuum noch unter Schmerzen sich fortzubewe­gen oder im Falle eines Tieres – zu flüchten.

Wer ein Reh anfährt und anhält, um nach ihm zu schauen, dem kann es passieren, dass es nicht mehr auffindbar ist. Auch hier muss in jedem Fall die Polizei oder der Jäger informiert werden. „ Diese haben dann die Möglichkei­t mit Jagdhunden das Tier aufzuspüre­n. Sei es um ihm zu helfen oder es zu erlösen“, erklärt Albus.

Telefonnum­mern für den Notfall: Tierheim Karbach 07522 / 6213, Polizei Wangen 07522 / 9840 Tierschutz­verein Wangen 07522 / 2639172

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FOTO: CLAUDIA BISCHOFBER­GER Bei Tieren am Sraßenrand ist Vorsicht geboten.

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