Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Es bleibt dabei: Keine Abschuss-Genehmigung für Wolf
Die Regierung von Schwaben lehnt einen entsprechenden Antrag ab – Befürworter fordern schnelleres Handeln
OBERALLGÄU (sih) - Mehrere Tiere hat ein Wolf im Sommer im Oberallgäu gerissen, ein Artgenosse hat im Ostallgäu ein Kalb und eine Mutterkuh getötet. Bereits im September haben der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz, der Bauernverband, der Alpwirtschaftliche Verein Allgäu und Vertreter der Tourismusbranche die Regierung von Schwaben zum Handeln aufgefordert. In einem Schreiben wiesen sie auf die „dringend notwendige Genehmigung der Entnahme von Schadwölfen im Allgäuer Raum“hin. Eine Antwort haben sie monatelang nicht bekommen. Jetzt teilte die Behörde auf Anfrage der „Allgäuer Zeitung“mit, dass es derzeit keinen Handlungsbedarf gebe.
Große Schäden habe der Wolf verursacht, hinzu komme die Unsicherheit bei Landwirten, der einheimischen Bevölkerung und Gästen, heißt es in dem Schreiben der Allgäuer. Das Tier bedrohe Alp- und Landwirtschaft sowie die Tourismusbranche. „In einer dicht besiedelten Kulturlandschaft hat der Wolf keinen Lebensraum“, appellieren Landrat Klotz und die anderen Beteiligten im September 2018 an die Höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben. Diese muss den Abschuss von Wölfen genehmigen. Eine Reaktion ließ auf sich warten. Jetzt bestätigt die schwäbische Regierung die bisherige Haltung der Landesbehörden: „Eine Entnahme von Wölfen zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden kann nicht generell genehmigt werden.“Jeder einzelne Fall werde geprüft. Und was den Wolf betreffe, der im Oberallgäu Kälber gerissen hat: Das Tier sei nach August 2018 in dem Gebiet nicht mehr nachgewiesen worden. Eine Abschussgenehmigung stehe „derzeit nicht im Raum“.
Der Bayerische Aktionsplan Wolf
Pressesprecher Karl-Heinz Meyer (Regierung von Schwaben) weist in diesem Zusammenhang auf den „Bayerischen Aktionsplan Wolf“hin, den die Staatsregierung erarbeitet. Dort wird beispielsweise festgelegt, wie Tiere geschützt werden und was passiert, wenn ein Wolf trotzdem zu ihnen durchkommt. Es geht auch um die Frage, wo es nicht möglich ist, eine Herde zu schützen. Dies könnte beispielsweise auf Alpgebiete zutreffen. Dort soll der Abschuss von Wölfen auch ohne vorherige Schutzmaßnahmen möglich sein. Zum Beispiel, wenn ein Tier gerissen oder verletzt wurde und eine Wiederholungsgefahr besteht.
Langes Warten auf Entscheidung
„Hoffentlich hat die Diskutiererei dann ein Ende“, sagt Alfred Enderle (Wertach), Vorsitzender des schwäbischen Bauernverbands. Der Wolfsplan gehe zwar in die richtige Richtung, fügt er hinzu. Enderle befürchtet aber, dass die Entscheidung für oder gegen einen Abschuss nach wie vor bei der Regierung gefällt wird, was mitunter lange dauern könne. Er hielte es für sinnvoller, wenn die Entscheidung vor Ort, also im jeweiligen Landratsamt, fiele. Darauf habe er den neuen bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) hingewiesen. Der wollte wissen, ob die Ländrate die Idee unterstützen. Die Allgäuer, sagt Enderle, seien sich einig. Eine Zusage von Glauber gab es aber nicht. Dabei dränge die Zeit, sagt Enderle. „Bald ist der Schnee weg und ich gehe davon aus, dass mindestens ein Wolf noch da ist.“