Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
B32-Bahnübergang in Wangen kommt nicht bis 2024 weg
Verkehrsministerium stellt anvisierte Beseitigung des Nadelöhrs bis zur Landesgartenschau erstmals „in Frage“
WANGEN - Was viele schon länger befürchtet haben, wird jetzt bittere Realität: Der B32-Bahnübergang wird nicht vor der Landesgartenschau beseitigt sein. Das Verkehrsministerium hat jetzt erstmals den Termin 2024 „in Frage gestellt“und spricht vielsagend davon, die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Großveranstaltung in gut fünf Jahren „auf ein Minimum reduzieren“zu wollen.
Ende 2017 war die Wangener Welt beim wichtigsten verkehrspolitischen Anliegen der Allgäustadt noch einigermaßen in Ordnung. Nach jahrelangen Planungen, Untersuchungen und Diskussionen verkündete das Land endlich, dass die Vorentwurfsunterlagen für die Beseitigung des Bahnübergangs an der Bundesstraße 32 zur weiteren Prüfung ans zuständige Bundesministerium abgeschickt worden seien. Von einem „wichtigen Schritt“und einem „Signal“war damals die Rede. Denn: Durch den Wegfall des Bahnübergangs soll, so das Landesministerium, ein „Verkehrskollaps“vermieden und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Und so keimte damals wieder Hoffnung auf, dass das Nadelöhr an der B32, durch das sich täglich mehr als 20 000 Fahrzeuge quälen und bei dem sich nicht nur zu Hauptverkehrszeiten vor den geschlossenen Schranken regelmäßig lange Staus bilden, noch bis zur Landesgartenschau 2024 verschwindet. Auch 2018 noch sahen Abgeordnete, Minister und Planungsbehörde das Projekt auf einem guten Weg und verbreiteten Zuversicht.
In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich jedoch – auch in der Kommunikation nach außen – der Wind gedreht. Die Prüfung der Unterlagen in Berlin zog sich immer länger hin, der für das zeitaufwändige Planfeststellungsverfahren nötige „Gesehenvermerk“des Bundesministeriums ließ weiter auf sich warten. Auf SZ-Anfragen hin sprachen Landesverkehrsministerium und das Regierungspräsidium (RP) als dessen Planungsbehörde zunächst allgemein von „erforderlichen Ergänzungen und notwendigen Abstimmungen“zwischen den Beteiligten. Dabei ging es auch um die Kostenteilung bei einer künftigen Anbindung der Fronwiesen über eine „Grünbrücke“. Die Verzögerungen hin zur Genehmigung des Vorentwurfs sah das Land im November jedoch nicht als „entscheidend im Blick auf den avisierten Fertigstellungstermin in 2024“an. Von „wesentlicher Bedeutung“seien dafür der Verlauf des Planfeststellungsverfahrens sowie die „Planung, Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahme“.
Diese Aussagen wurden auf eine weitere Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“hin vom Land jetzt präzisiert. Demnach seien mittlerweile für die Fronwiesen eine Lösung gefunden und weitere Prüfungspunkte abgearbeitet worden, so dass man von einer „kurzfristigen Erteilung des Gesehenvermerks“ausgehe. Anschließend müssen jedoch die Planfeststellungsunterlagen erst fertig erstellt werden. Dann werden die Pläne noch der Öffentlichkeit vorgestellt. Erst dann beginnt das förmliche Planfeststellungsverfahren, bei dem das Land aktuell von einer Dauer von zwei Jahren ausgeht. Der Bau selbst wird mittlerweile sogar mit maximal vier Jahren veranschlagt. Damit ist auch ohne Taschenrechner klar: Für die bereits in gut fünf Jahren beginnende Landesgartenschau reicht die Zeit nicht mehr aus.Das Landesministerium drückt es in seiner Antwort so aus: „Es ist richtig, dass das Regierungspräsidium Tübingen zwischenzeitlich das Ziel einer Realisierung bis zur Landesgartenschau in Wangen im Jahr 2024 in Frage gestellt hat.“Hintergrund hierfür seien auch „Überlegungen zur Bauausführung“: Genannt werden hier eine „sehr beengte Baustelle mit komplizierter Baustellenlogistik und einem provisorischen Bahnübergang“sowie eine „sehr zeitintensive Ausführungsplanung und Ausschreibung der Baumaßnahme“.
Abschließend heißt es dann vielsagend: „Die Auswirkungen auf die Landesgartenschau 2024 werden auf ein Minimum reduziert.“