Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Private Schatzsucher machen sich strafbar
Das gezielte Suchen nach Kulturdenkmälern ist in Baden-Württemberg in der Regel nicht erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit einem Metallsuchgerät gesucht wird oder ohne. Nur von der Landesdenkmalpflege ausgebildete Menschen dürfen mit einer Erlaubnis auf vorgegebenem Gebiet mit einer Metallsonde nach Kulturdenkmälern suchen. Baden-Württemberg habe seit vielen Jahren ein Problem mit Sondengängern, heißt es zu diesem Thema aus dem Landesdenkmalamt. „Wenn wir über illegale Archäologie sprechen und Zerstörungen von archäologischen Kulturen, müssen wir eben nicht bis nach Syrien oder in den Irak fliegen“, sagte Amtspräsident Claus Wolf. Schatzsucher, die sich Bodenfunde ohne Genehmigung der zuständigen Behörden aneignen, werden als „Raubgräber“bezeichnet, sie machen sich strafbar. Dies gilt auch auf eigenem Grund und Boden oder bei Einverständnis des Grundstückseigentümers. (dpa)