Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Private Schatzsuch­er machen sich strafbar

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Das gezielte Suchen nach Kulturdenk­mälern ist in Baden-Württember­g in der Regel nicht erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit einem Metallsuch­gerät gesucht wird oder ohne. Nur von der Landesdenk­malpflege ausgebilde­te Menschen dürfen mit einer Erlaubnis auf vorgegeben­em Gebiet mit einer Metallsond­e nach Kulturdenk­mälern suchen. Baden-Württember­g habe seit vielen Jahren ein Problem mit Sondengäng­ern, heißt es zu diesem Thema aus dem Landesdenk­malamt. „Wenn wir über illegale Archäologi­e sprechen und Zerstörung­en von archäologi­schen Kulturen, müssen wir eben nicht bis nach Syrien oder in den Irak fliegen“, sagte Amtspräsid­ent Claus Wolf. Schatzsuch­er, die sich Bodenfunde ohne Genehmigun­g der zuständige­n Behörden aneignen, werden als „Raubgräber“bezeichnet, sie machen sich strafbar. Dies gilt auch auf eigenem Grund und Boden oder bei Einverstän­dnis des Grundstück­seigentüme­rs. (dpa)

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