Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Drei PKK-Prozesse gestartet
STUTTGART (lsw) - Nach der mutmaßlichen Entführung eines Aussteigers aus der kurdischen Arbeiterpartei PKK müssen sich vier Männer und eine Frau vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verantworten. Der Hauptangeklagte soll der Bundesanwaltschaft zufolge für die verbotene terroristische Organisation seit Juli 2017 bis zu seiner Festnahme am 20. Juli 2018 das Gebiet Stuttgart und die gebietsübergreifende Region BadenWürttemberg geleitet haben.
Es ist eine der ersten Verhandlungen im neugebauten Prozessgebäude Stammheim in Stuttgart und zum Auftakt am Dienstag stieß der Saal auf massive Kritik seitens der Verteidiger. Eine Anwältin trug vor, ihr Mandant, der getrennt von ihr hinter Panzerglas saß, werde durch die hohen Sicherheitsvorkehrungen stigmatisiert und vorverurteilt. Eine sachliche Notwendigkeit für die Maßnahmen sei aber nicht gegeben. Die anderen Verteidiger schlossen sich dem Antrag an, in einen anderen Saal umzuziehen. Noch vor der Verlesung der Anklageschrift wurde die Verhandlung am OLG unterbrochen – sie soll am 8. Mai fortgesetzt werden. Den fünf wird unter anderem zur Last gelegt, im April 2018 ein ehemaliges Mitglied der PKK entführt und unter Todesandrohung versucht zu haben, es zur Rückkehr in die Organisation zu zwingen. Dabei soll der Aussteiger in einen Wagen gezerrt und in eine Gaststätte im Landkreis Göppingen gebracht worden sein.