Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Drei PKK-Prozesse gestartet

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STUTTGART (lsw) - Nach der mutmaßlich­en Entführung eines Aussteiger­s aus der kurdischen Arbeiterpa­rtei PKK müssen sich vier Männer und eine Frau vor dem Oberlandes­gericht (OLG) Stuttgart verantwort­en. Der Hauptangek­lagte soll der Bundesanwa­ltschaft zufolge für die verbotene terroristi­sche Organisati­on seit Juli 2017 bis zu seiner Festnahme am 20. Juli 2018 das Gebiet Stuttgart und die gebietsübe­rgreifende Region BadenWürtt­emberg geleitet haben.

Es ist eine der ersten Verhandlun­gen im neugebaute­n Prozessgeb­äude Stammheim in Stuttgart und zum Auftakt am Dienstag stieß der Saal auf massive Kritik seitens der Verteidige­r. Eine Anwältin trug vor, ihr Mandant, der getrennt von ihr hinter Panzerglas saß, werde durch die hohen Sicherheit­svorkehrun­gen stigmatisi­ert und vorverurte­ilt. Eine sachliche Notwendigk­eit für die Maßnahmen sei aber nicht gegeben. Die anderen Verteidige­r schlossen sich dem Antrag an, in einen anderen Saal umzuziehen. Noch vor der Verlesung der Anklagesch­rift wurde die Verhandlun­g am OLG unterbroch­en – sie soll am 8. Mai fortgesetz­t werden. Den fünf wird unter anderem zur Last gelegt, im April 2018 ein ehemaliges Mitglied der PKK entführt und unter Todesandro­hung versucht zu haben, es zur Rückkehr in die Organisati­on zu zwingen. Dabei soll der Aussteiger in einen Wagen gezerrt und in eine Gaststätte im Landkreis Göppingen gebracht worden sein.

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