Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
AfD muss rund 400 000 Euro Strafe zahlen
BERLIN (AFP) - Die AfD muss wegen dubioser Wahlkampfhilfen in zwei Fällen insgesamt 402 900 Euro Strafe zahlen. Zwei entsprechende Bescheide übermittelte die Bundestagsverwaltung am Dienstag der Partei, wie eine Parlamentssprecherin bestätigte. Bei den Spenden geht es um Wahlkampfzuwendungen für den AfD-Chef und Europaabgeordneten Jörg Meuthen sowie den AfDEuropakandidaten Guido Reil. In beiden Fällen geht es um Wahlkampfunterstützung der Schweizer Werbeagentur Goal AG in Höhe von 89 800 Euro für Meuthen und 44 500 Euro für Reil. Die Zuwendungen hätten von der AfD nicht angenommen werden dürfen, „da die Spender zum Zeitpunkt der Spendenannahme nicht feststellbar waren“, so die Bundestagsverwaltung. „Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Parteiengesetz“entstehe gegen die AfD ein Zahlungsanspruch in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommenen Spendenbeiträge. Meuthen erhielt die Wahlkampfhilfen der Goal AG bei seiner Kandidatur für die Landtagswahl in Baden-Württemberg im Jahr 2016.
Er hatte im Vorfeld betont, aus Sicht der AfD handele es sich nicht um Spenden im Sinne des Parteienrechts. Dies sah die Bundestagsverwaltung aber anders.