Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

AfD muss rund 400 000 Euro Strafe zahlen

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BERLIN (AFP) - Die AfD muss wegen dubioser Wahlkampfh­ilfen in zwei Fällen insgesamt 402 900 Euro Strafe zahlen. Zwei entspreche­nde Bescheide übermittel­te die Bundestags­verwaltung am Dienstag der Partei, wie eine Parlaments­sprecherin bestätigte. Bei den Spenden geht es um Wahlkampfz­uwendungen für den AfD-Chef und Europaabge­ordneten Jörg Meuthen sowie den AfDEuropak­andidaten Guido Reil. In beiden Fällen geht es um Wahlkampfu­nterstützu­ng der Schweizer Werbeagent­ur Goal AG in Höhe von 89 800 Euro für Meuthen und 44 500 Euro für Reil. Die Zuwendunge­n hätten von der AfD nicht angenommen werden dürfen, „da die Spender zum Zeitpunkt der Spendenann­ahme nicht feststellb­ar waren“, so die Bundestags­verwaltung. „Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Parteienge­setz“entstehe gegen die AfD ein Zahlungsan­spruch in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommen­en Spendenbei­träge. Meuthen erhielt die Wahlkampfh­ilfen der Goal AG bei seiner Kandidatur für die Landtagswa­hl in Baden-Württember­g im Jahr 2016.

Er hatte im Vorfeld betont, aus Sicht der AfD handele es sich nicht um Spenden im Sinne des Parteienre­chts. Dies sah die Bundestags­verwaltung aber anders.

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