Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Behinderte müssen Antrag für Wahl bis 5. Mai stellen
BERLIN (epd) - Behinderte und psychisch Kranke, die nach einem kurzfristigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts an der Europawahl Ende Mai teilnehmen dürfen, müssen bis 5. Mai einen entsprechenden Antrag stellen. Das teilte Bundeswahlleiter Georg Thiel am Dienstag in Berlin mit. Thiel äußerte sich zuversichtlich, das Urteil umsetzen zu können.