Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Drei Jahre und fünf Monate Haft nach Messerangriff
Landgericht Ravensburg verurteilt 26-Jährigen wegen Attacke in Asylbewerberunterkunft
RAVENSBURG - Schon am zweiten Prozesstag hat die Schwurgerichtskammer des Ravensburger Landgerichts einen 26-jährigen Mann aus Gambia zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Ursprünglich war das Verfahren auf fünf Tage festgesetzt.
Zwei zuverlässige Zeugen
„Wir hatten eine erstaunlich konkrete Lage, was den Tathergang betraf“, erklärte der Vorsitzende Richter Veiko Böhm und fügte hinzu: „Im Gegensatz zu anderen Vorgängen in Asylbewerberheimen hatten wir in diesem Fall zwei vollkommen neutrale Zeugen, an deren Zuverlässigkeit und Richtigkeit ihrer Angaben keinerlei Zweifel bestand.“
Der Hausmeister und sein Kollege kamen hinzu, als der Angeklagte nach einem Streit den Geschädigten verfolgte und den am Boden liegenden Mann mit einem Messer bedrohte. Mitbewohner gingen dazwischen und konnten die Tat verhindern.
Nach Ansicht des Gerichts waren auch die Angaben des Opfers stimmig gewesen – im Gegensatz zu unterschiedlichen Versionen des Tathergangs vonseiten des jetzt verurteilten Mannes. Dieser hatte die Tat stets bestritten, im Laufe des Verfahrens jedoch mehrere Versionen dazu geliefert.
Als wahrscheinliches Hauptmotiv nannte Böhm das seit Jahren angespannte Verhältnis zwischen Opfer und Täter. Er nannte den Geschädigten eine „schwierige Person“, die „erheblichen Anteil“an dem problematischen Verhältnis der beiden hatte. „Vor diesem Hintergrund hat das auf den Boden spucken des Opfers das Fass zum Überlaufen gebracht“, sagte Böhm.
Es habe sich bei der Attacke um eine Provokation gehandelt, die eine spontane Handlung auslöste. Deshalb befand die Schwurgerichtskammer auch auf versuchten Totschlag. In ihrem Plädoyer hatte Staatsanwältin Silke Bruder wegen versuchten Totschlags eine Haftstrafe von vier Jahren beantragt.
Auch Pflichtverteidiger Norbert Kopfsguter plädierte auf versuchten Totschlag, er forderte allerdings eine Minderung der Strafzumessung. Der psychiatrische Sachverständige Herrmann Assfalg hatte zuvor keine Anhaltspunkte einer Schuldminderung wegen einer psychischen Erkrankung gesehen.
Nachteilig für den Angeklagten hat sich dessen umfangreiches Vorstrafenregister ausgewirkt – und dass er sich während der Tatzeit wegen Bewährung auf freiem Fuß befand. Auch sein Leugnen der Tat trug nicht unbedingt zu einem milderen Urteil bei. „Mit der Strafe sind Sie gut bedient“, meinte Böhm zu dem Mann. Ungewöhnlich für einen Messereinsatz sei, dass nichts passiert ist, außer einer Schramme am Arm des Opfers.
Dann machte der Richter den Angeklagten darauf aufmerksam, dass die Vollstreckungsbehörden nun verstärkt versuchen könnten, seinen Aufenthalt in Deutschland zu beenden. Ein Asylantrag des Gambiers ist bereits rechtskräftig abgelehnt.
Nach der Urteilsverkündung saß der Angeklagte noch minutenlang auf der Bank und sagte immer wieder kopfschüttelnd: „Ich war es nicht, ich war es nicht.“