Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Rückrufaktion bei Magensäureblockern
Mehrere Bundesländer wollen Kinder und Schwangere vor dem Qualm im Auto schützen
BONN (AFP) - Die Europäische Arzneimittelagentur hat Magensäureblocker mit potenziell krebserregenden Verbindungen zurückgerufen. Betroffen sind alle Chargen von Arzneimitteln, die den vom Hersteller Saraca Laboratories Limited hergestellten Wirkstoff Ranitidin enthalten.
HANNOVER (dpa) - Wenn es nach dem Willen mehrerer Bundesländer geht, gehören vollgequalmte Autos schon bald der Vergangenheit an. „Gerade Kinder tragen eine Reihe gesundheitlicher Folgen vom Passivrauchen davon“, sagt Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann. Für die SPD-Politikerin ist klar, dass Jugendliche vor dem schädlichen Qualm geschützt werden müssen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative wollen NordrheinWestfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am Freitag in den Bundesrat einbringen. „Ich hoffe sehr, dass sich weitere Bundesländer unserer Forderung anschließen. Der Bund muss endlich handeln und die entsprechenden Regelungen umsetzen“, fordert Reimann. Geändert werden soll das Nichtraucherschutzgesetz. Wenn Schwangere und Kinder im Auto sitzen, sollen Zigaretten tabu sein. Bei Verstößen würden dann Bußgelder von 500 bis 3000 Euro drohen.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha begrüßt die Gesetzesinitiative. „Es freut mich sehr, dass die Gesundheitsministerkonferenz so eindeutig unserem Vorstoß aus Baden-Württemberg gefolgt ist“, sagte der Grünen-Politiker in Stuttgart. „Wir müssen Kinder und Ungeborene vor den gravierenden gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens schützen. Wer im Auto qualmt, gefährdet auch die Gesundheit der Mitfahrenden.“Lucha fordere seit Längerem ein solches Rauchverbot, hieß es aus seinem Ministerium. Einen entsprechenden Antrag Baden-Württembergs für ein bundesweites Verbot hätten die Gesundheitsminister der Länder im Oktober 2018 mit großer Mehrheit angenommen. Auch Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) unterstützt den Vorstoß.
Für den Ulmer Lungenfacharzt Michael Barczok ist das Rauchen im Auto immer besonders problematisch und sollte grundsätzlich unterbleiben. „Sind Dritte betroffen, die gar noch an einer Atemwegserkrankung leiden oder aufgrund ihrer körperlichen Entwicklung besonders gefährdet sind, ist dies nicht hinnehmbar“, sagt Barczok als Sprecher für den Bundesverband der Pneumologen. Es sei bekannt, dass beim Rauchen in geschlossenen Räumen hohe Mengen an Luftschadstoffen – insbesondere Feinstaub und giftige Stickoxide – freigesetzt würden.
„In verbranntem Tabak sind rund 90 nachgewiesene toxische oder krebserregende Substanzen enthalten“, heißt es auch in der Begründung der Länderinitiative. Die Konzentration dieser Giftstoffe sei im abgegebenen Rauch sogar höher als im aktiv inhalierten. Passivrauchen ist demnach noch schädlicher als aktives Rauchen durch den Filter. Die Länder verweisen auf Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums, nach denen bei Kindern eine Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet werden – ein gesteigertes Risiko für den plötzlichen Kindstod gehört dazu. Nach Schätzungen des Forschungsinstituts sind rund eine Millionen Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt.
Der ADAC verweist darauf, dass das Auto ein nicht öffentlicher Raum sei, in dem die Insassen selbstverantwortlich handeln sollten. „Dabei versteht sich von selbst, dass man nicht raucht, wenn Kinder im Auto sind“, sagte Sprecherin Alexandra Kruse. Für den Automobilclub ist fraglich, ob ein Gesetz die Situation verbessern würde. „Wir zweifeln daran, weil es sehr schwierig ist, den Sachverhalt wirkungsvoll zu kontrollieren“, sagte Kruse.
Das Gesundheitsministerium in Hannover dagegen ist der Ansicht, dass sich ein solches Verbot leichter kontrollieren lasse als etwa beim Telefonieren mit dem Handy. Bei Verkehrskontrollen sei der Qualm deutlich sichtbar und der Geruch beim Öffnen der Autos wahrnehmbar. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) widerspricht: Die notwendigen Kontrollen seien aufgrund des eklatanten Personalmangels nicht ausreichend zu leisten, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow.
Die Schwierigkeit, in einem eher privaten Bereich durch gesetzliche Regelungen Verhaltensänderungen zu erzwingen, sieht auch der Lungenexperte Barczok. Auf der anderen Seite bezeichnet er es als Körperverletzung, wenn etwa in Begleitung von Kindern geraucht wird. „Würde man den Begriff der Körperverletzung dafür gelten lassen, bräuchte man kein spezielles Gesetz, sondern müsste sich nur auf die geltende Regelung berufen“, meint der Facharzt.