Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Müller lässt weiter öffnen
Drogeriekönig widersetzt sich dem Willen der Stadt Ulm
ULM - Die Ansage von Ulms OB Gunter Czisch war eindeutig: Er habe keine andere Wahl als die Spielwaren-, Medien- und Haushaltsabteilungen im Ulmer Müller-Kaufhaus in der Hirschstraße sperren zu lassen. Wegen der Corona-Pandemie. Doch auch am Donnerstag öffnete das Kaufhaus in der Ulmer Fußgängerzone auf allen Ebenen seine Tore.
Das Ordnungsamt argumentierte: Für Einrichtungen, die ein Mischsortiment an Waren feilbieten, habe das Land Auslegungshinweise veröffentlicht. Dies führe nach gründlicher Prüfung dazu, dass die räumlich abgetrennten Verkaufsbereiche im ersten bis dritten Obergeschoss in der Filiale in der Hirschstraße 10 mit den nicht erlaubten Sortimentteilen zu schließen seien.
Dies sei Müller am Mittwoch mitgeteilt worden. Doch Müller sieht das offenbar anders. Am Gründonnerstag war das Kaufhaus komplett geöffnet.
Denn zwischen der Stadt und den Anwälten des Milliardärs gehen die Auffassungen, wie die Auslegungshinweise des Landes zur CoronaVerordnung im Hinblick auf Geschäfte mit Mischsortiment zu interpretieren seien, auseinander.
Unter anderem geht geht es nach Auskunft der Stadtverwaltung um die Behandlung von großen Lebensmitteleinzelhändlern mit Mischsortiment sowie um den Umstand, dass in Kürze eine vierte Änderung der Corona-Verodnung samt fortgeschriebenen Auslegungshinweisen erwartet werde. Die Stadt prüfe daher diese Gegenargumente, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Die Stadt sei um eine einvernehmliche Regelung bemüht.
In den Müller-Filialen in Neu-Ulm oder Senden hingegen wird es wie berichtet ebenso weiterhin Spielwaren, CDs und Co geben. Auch in Bayern werden laut Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Mischbetriebe wie Müller nach dem Schwerpunktprinzip beurteilt.
Das heißt: Sie können laut Auskunft des Neu-Ulmer Landratsamts insgesamt öffnen, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im erlaubten Bereich liegt. Dies sei für jede Filiale im Einzelnen zu prüfen. Überwiege das Drogeriemarktsortiment, darf in der Filiale auch nicht erlaubte Ware (etwa Schreibwaren, Spielzeug) verkauft werden.
Noch sind die Filialen offen, sollte sich ein Bürger darüber beschweren, könnte eine Prüfung dies möglicherweise ändern.